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sonnnenschein21
Anmeldedatum: 26.01.2009 Beiträge: 30
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Guten Morgen alle zusammen.
ich mal mal eine Frage, wer von Euch Mädels hat ihren Schatz schon erfolgreich eingeladen nach Deutschland. Oder hat selber schon auf eine Antwort von dem Konsulat in Kairo gewartet etc..........
wie hat sich Euer Schatz in Deutschland gefühlt? Was war für ihn anders.....
Würde mich über einen Austausch und Tipps für die Einladung sehr freuen...
LG
Sonnenschein |
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Aegypten Urlauber
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nagi
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 1878
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Deine Frage ist an Mädels gerichtet, wollen sie aber nicht antworten. Ich springe dann für sie ein, wenn du es mir erlaubst.
So, Einladen wird schwierig für dich, da er dafür nichts tun braucht als zum Konsulat zu gehen und das Visum zu beantragen. Du hast also die meiste Arbeit in Deutschland, damit du die Ausländerbehörde von deine Wohn-und finanzielle Möglichkeiten überzeugen kannst, dass du in der Lage bist, einen Gast aus dem Ausland aufzunehmen, und auch dafür zu garantieren, dass er wieder ausreist. Das liegt alles im Ermessen des Beamten in Deutschland. Schwierig, vergiss es.
Beste und einzige Möglichkeit, deinen Schatz zu holen ist die Eheschließung, da die Familienzusammenführung ein internationales Recht ist und gilt für alle Länder der Erde. Also, bitte versprich ihm nichts bis du sicher bist, dass er wirklich deinen Schatz ist, und dass du mit ihm leben willst. Das liegt nur in deiner Hand, und Niemand, außer dir, wird es wissen.
Wie er in Deutschland sich fühlt, besprechen wir wenn du dich entschieden hast.
Viel Glück
Nagi |
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sonnnenschein21
Anmeldedatum: 26.01.2009 Beiträge: 30
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Hallo Nagi,
schön das du mir geanwortet hast. Also es ist so das ich die Einladung bzw. Verpflichtungserklärung von Deutschland habe. Er hat arbeitspapier Reisepass das einzige was er nicht hat sind die Kontoauszüge. Es gibt ja vom Konsulat ein Merkblatt was man eigentlich alles an Unterlagen benötigt. ABer ich glaube darauf kann man sich nicht verlassen.
Sieht wohl so aus als wenn es doch aussiehtslos ist eine positive Antwort zu bekommen, und trotzdem gibt es immer wieder Leute die ein Visa erhalten haben, ohne das sie besonders reich oder so sind, das geht mir einfach nicht in den Kopf...... |
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habib
Anmeldedatum: 05.10.2008 Beiträge: 115 Wohnort: Tübingen
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@DD, verstehe ich dich richtig, die Verpflichtungserklärung ist nicht nur dazu da, ihm hier in D. den Unterhalt für die Zeit der Visumerteilung zu garantieren, sondern man wird auch in Haftung genommen, wenn er untertauchen, d.h. nicht wieder zurück gehen sollte?
Das höre ich jetzt das erste Mal. Wie soll das denn konkret aussehen?
Habib |
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habib
Anmeldedatum: 05.10.2008 Beiträge: 115 Wohnort: Tübingen
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Schade, hätte gern etwas mehr als Allgemeinheiten gewusst...
Habib |
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ana
Gast
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Zitat: |
Und da für viele Ägypter hier das honigsüße Paradies ist .... die Versuchung ist groß, nicht wieder zurückzufliegen. |
wenn man einen Ägypter einlädt, muss man ja bestimmte Dinge erledigen-Einladung, Krankenversicherung (die er aber in Ägypten günstiger bekommt), Gehaltsnachweise usw. Angenommen, der Ägypter geht nach 2 oder 3 Wochen, die er hier sein darf, nicht zurück und bleibt bei der Frau oder er taucht unter. ALLE Kosten die dadurch entstehen - er könnte einen Unfall haben und ins Krankenhaus müssen usw - sollte er von der Polizei gefunden werden, entstehen Abschiebekosten - U-Haft und dann der Flug zurück - für diese Kosten ist dann die Frau zuständig.
Deshalb ist es immer angebracht, eine Versicherung - Krankenversicherung einschließlich Abschiebekosten abzuschließen wie z. B. www.provisit.de
Quelle: ich
ana |
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ana
Gast
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Zitat: |
Leistungen der Unfallversicherung (falls vereinbart)
Versicherungsschutz besteht für:
* Kapitalzahlung bei Unfalltod 5.000 Euro
* Kapitalzahlung bei 100%iger Unfallinvalidität 30.000 Euro (Invaliditätssumme 30.000 Euro ohne Progression)
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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habib hat Folgendes geschrieben: |
Schade, hätte gern etwas mehr als Allgemeinheiten gewusst... Habib |
..... Diese Kosten umfassen zum einen die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und zum anderen die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten).
Zusätzlich werden mit dieser Verpflichtung auch die Kosten für eine ggf. erforderliche zwangsweise Rückführung (z. B. Flugticket, ggf. Abschiebekosten) erfasst. Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, ist es zwingend erforderlich, eine für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet gültige Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en) abzuschließen. ....
Quelle und mehr _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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ana
Gast
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habib hat Folgendes geschrieben: |
Schade, hätte gern etwas mehr als Allgemeinheiten gewusst...
Habib |
Man kann hier sogar Mr. Google nutzen und sich "schlauer machen" statt zu zu bedauern nur Allgemeinheiten lesen zu müssen und sich alles vorsetzen zu lassen.
ana |
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habib
Anmeldedatum: 05.10.2008 Beiträge: 115 Wohnort: Tübingen
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Liebe Ana, hör doch auf, wieder so unmotiviert in der Gegend rumzuschießen. Wenn ich die Informationen brauche, weiß ich schon, wo ich mich schlau machen kann...
Habib |
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ana
Gast
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habib hat Folgendes geschrieben: |
Liebe Ana, hör doch auf, wieder so unmotiviert in der Gegend rumzuschießen. Wenn ich die Informationen brauche, weiß ich schon, wo ich mich schlau machen kann...
Habib |
habib, ich schieße nicht rum, wie du dich auszudrücken vermagst, sondern ich habe mich hinreissen lassen eine Antwort zu geben, die dir ja nicht gereicht hat und deswegen mein Hinweis auf Mr. google - dann frage doch gar nicht erst, wenn du sowieso weisst, wie du an die Informationen rankommst. Also höre auf zu schießen, nur weil ich dir nicht die dir entsprechende Antwort gegeben habe.
ana |
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habib
Anmeldedatum: 05.10.2008 Beiträge: 115 Wohnort: Tübingen
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Liebe Ana, bevor du dich hier wieder zu Unrecht als Betroffene hinstellst, schau doch bitte mal, worauf sich mein - von dir gewähltes - Zitat bezieht. Nämlich NICHT auf deinen Post, der kam nämlich erst danach...
Habib |
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ana
Gast
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habib, ich bin nicht deine liebe ana, und wie immer und überall bist du ja die Unschuldige - ok - du hast "recht" und ich meine Ruhe - hoffentlich.
ana |
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Martin H.
Anmeldedatum: 18.02.2009 Beiträge: 138
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@ habib und Ana: Was geht den hier schon wieder ab?
ZICKENALARM?
Wollten wir alle nicht solche Kleinkriege in Zukunft vermeiden
Solche Nummern führen doch nur zu berechtigten "Aufräumarbeiten" durch den Admin. Darüber regt sich dann auch wieder jemand auf usw., usw....
Ansonsten gilt natürlich immer noch das Zitat von Friedrich Rückert:
„Schlägt dir die Hoffnung fehl, nie fehle dir das Hoffen! Ein Tor ist zugetan, doch tausend sind noch offen.“
Auf ein stetig besser werdendes Forum, ciao Martin _________________ 100 Kilometer von Biel, ich bin 2010 dabei! |
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sonnnenschein21
Anmeldedatum: 26.01.2009 Beiträge: 30
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Hallo ihr zwei,
schade das ihr euch "bekriegt" muss doch nicht sein.
um mal wieder auf das Thema zurück zukommen es ist schon so wie maherba das geschrieben hat die Verpflichtungserklärung ist dafür da, das man nach weissen kann das man für die Eingeladen Person aufkommen kann. (Wohung, essen, Rückflugticket etc.) Wenn die Eingeladene Person "abhauen" sollte, dann muss man das der Ausländerbehöre melden und ist im Normalfall nicht zu belangen. Eine Auslandkrankenversicherung ist auch Pflicht, um das Visa für Deutschland zu bekommen. Was ja auch gut ist, weil wenn wirklich ein Unfall passieren sollte, (bewusst nicht vorgetäuscht wie es schon geäußert wurde) können im Krankenhaus etc. sehr hohe Kosten entstehen, die das Budget vom "Einlader" auf jeden Fall übersteigen... wer hat schon 50.000 euro oder mehr auf der hohen Kante.
Dahabdiver, meinst du wirklich das es sowas gibt wie eine Einlage von 10.000 als Sicherheit für den STadt? Wenn würde ich das gut finden, weil der Stadt wäre auf der sichern Seite und man hätte wenigstens Aussicht auf eine Visa.
Kennst du jemanden wer ein Visa für ein Messtand etc. bekommen hat? Wenn dann muss er doch auch ein Gewerbe in Ägypten vorweisen können.
Wegen dem Heiraten wollte ich auch nochmal was dazu sagen, ich würde bei so einer Hochzeit auf jeden Fall empfehlen das man Gütertrennung vereinbart und auch mit dem Anwalt regelt, das der z.Bsp. geheiratete Mann kein Unterhalt von der "reichern" Frau erhät. |
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