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Krankenversicherung in Hurghada

 
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 19.04.2007, 10:00    Titel: Krankenversicherung in Hurghada

Hier mal die eingescannten Vertragsbedingungen!

Sehr geehrte Antragssteller(in),

Wir möchten Sie herzlich begrüssen zur Teilnahme am Medizinischen Programm des Nile Hopspitals. Wir bieten Ihnen bei jeder Konsultation und auch im Notfall die Behandlung durch unsere best ausgebildeten Kräfte (Chefarzt und Professoren) an. Dies setzt für Hurghada neue Masstäbe.

Der medizinische Service, den das Nile Hospital mit diesem Programm anbietet, enthält:

1. Medizinische Versorgung für jede Art von akuter oder chronischer Krankheit

2.24 Stunden Notfalldienst

3. Erstdiagnose und therapeutische Massnahmen

4. Netzwerk mit anderen Dienstleistern

5. Koordination der Fachbereiche

6. Modernste Gesundheitschecks

7. Periodische Vorsorgeuntersuchung

8. Notfall Vor? Ort? Versorgung durch den Notarzt und Rettungswagen

9. Konsultation von Fachärzten im Nile Hospital Verbantl

Das Programm des Nile Hospital beinhaltet zwei Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere sowie die Kosten für eine Entbindung alle zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht schwanger ist. Ausserdem enthalten sind zwei ambulante Untersuchungen des Neugeborenen durch den Kinderarzt und den Neonatologen.

****************************************************

Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen

Inhaltsübersicht

Die Mitgliedschaft

§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich der Mitgliedschaft
§ 2 Beginn der Mitgliedschaft
§ 3 Wartezeiten
§ 4 Einschränkung der Leistungspflicht
§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Pflichten des Mitgliedes

§ 6 Beitragszahlung
§ 7 Beitragsanpassung
§ 8 Obliegenheiten
9 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
§ 10 Ansprüche gegen Dritte

Ende der Mitgliedschaft

§ 11 Kündigung durch das Mitglied
§12 Kündigung durch den Leistungsträger
§13 Sonstige Beendigungsgründe

Sonstige Bestimmungen

§ 14 Willenserklärungen und Anzeigen
§ 15 Aenderung der Mitgliedschaftsbedingungen
§ 16 Verspätete Zahlung
§ 17 Gerichtsstand

********************************************************

Die Mitgliedschaft

§1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich der Mitgliedschaft

1. Nile Hospital gewährt im Ereignisfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Mitgliedes, soweit sie im Nile Hospital durchgeführt werden kann, wegen akuter Krankheit oder Unfallfolgen. Der Leistungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht, längstens aber für 6 Wochen je Leistungsfall. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Leistungsanspruch. Eingeschlossen ist auch der Notfallkrankentransport im Umkreis von 50 KM. Jeder Mehrkilometer wird mit 3 L.E. abgerechnet. Eingeschlossen ist die Zahnmedizinische Notfallversorgung (Zahnextraktion).

3. Die Mitglieder erhalten 10 Prozent Diskount auf alle Rechnungen des Nile Hospitals, die nicht durch die Mitgliedschaft abgedeckt werden, ausgeschlossen sind Rechnungen für Medikamente und Verbrauchsmaterialien. Auf Verlangen kann der Krankenbericht und die entsprechenden Untersuchungsunterlagen an den Patient ausgehändigt werden.

4. Die Rechnungsstellung des Nil Hospitals für alle Behandlungen von Mitgliedern ist identisch mit den Gebühren von Einheimischen.

§ 2 Beginn der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Mitgliedsausweis bezeichneten Zeitpunkt (Mitgliedschaftsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

§ 3 Wartezeiten

1. Die Wartezeiten rechnen vom Mitgliedschaftsbeginn an.

2. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. Sie entfällt bei Unfällen.

§ 4 Einschränkung der Leistungspflicht

1. Keine Leistungspflicht besteht

a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden.

b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;

c) Dekompressionserkrankungen und deren Folgen

d) für Medikamente (offizielle Apothekenpreise), Verbrauchsmaterialien, Sehhilfen, Prothesen, Gehhilfen, Organe und Blutkonserven.

e) für bestehende chronische Erkrankungen

f) sämtliche verabreichte Medizin, sowohl ambulant als auch stationär

g) sämtliche medizinische Versorgung, die nicht vom Nil Hospital vorgenommen wird.

*************************************************************

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet ? auch für schwebende Versicherungsfälle ? mit der Beendigung der Mitgliedschaft

Pflichten des Mitgliedes

§ 6 Beitragszahlung

1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Mitgliedschaftbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Mitgliedschaftjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen halbjährlichen Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Quartales fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Mitgliedschaftsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Mitgliedschaftsjahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.

~. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit mit der Maßgabe geschlossen, dass sich das Mitgliedschaftsverhältnis nach Ablauf dieser bestimmten Zeit stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, sofern das Mitglied nicht fristgemärt kündigt

3. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Mitgliedschaftvertrages zu zahlen.

4. Kommt das Mitglied mit der Zahlung einer Beitragsrate in Verzug, so werden die gestundeten Beitragsraten des laufenden Mitgliedschaftsjahres fällig. Sie gelten jedoch erneut als gestundet, wenn der rückständige Beitragsteil einschließlich der Beitragsrate für den am Tage der Zahlung laufenden Monat entrichtet sind.

5. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust der Leistungspflicht führen.

6. Die Beiträge sind an die vom Leistungsträger zu bezeichnende Stelie zu entrichten.

§ 7 Beitragsanpassung

1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Nile Hospitals z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Erhöhungen duerfen jaehrlich nicht mehr als 10 Prozent betragen.

2. Anpassungen nach Abs. 1 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Mitglieder folgt.

§ 8 Obliegenheiten

1. Das Mitglied hat auf Verlangen des Nile Hospitals jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung der Leistungspflicht des Nile Hospitals und ihres Umfangs erforderlich ist.

2. Das Mitglied hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.

§ 9 Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1. Wenn einer der in 8.1 oder .2 erwähnten Punkte gegeben ist, kann das Mitglied zur Zahlung der Mehrkosten herangezogen werden.

§10 Ansprüche gegen Dritte

1. Hat das Mitglied Schadenersatransprüche gegen Dritte, so besteht die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe der erfolgten Leistungen des Nile Hospitals, an das Nile Hospital schriftlich abzutreten.

*********************************************************

Ende der Mitgliedschaft

§11 Kündigung durch das Mitglied

1. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von einem Monat kündigen.

2. Das erste Mitgliedsjahr beginnt mit dem Datum des Antragsformulars. Veränderungen der Mitgliedschaftsbedingungen bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Mitgliedschaftsjahres.

3. Die Mitgliedschaft ist zunächst auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Mitglied ihn nicht fristgemäß nach Abs. 1 kündigt.

4. Die Kündigung kann auf einzelne Mitglieder beschränkt werden, wenn es sich um einen Gruppenvertrag handelt.

5. Erhöht das Nile Hospital die Beiträge auf Grund der Beitragsanpassungs-klausel oder vermindert es seine Leistungen, so kann das Mitglied die Mitgliedschaft innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungs-mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

6. Kündigt das Mitglied die Mitgliedschaft insgesamt oder für einzelne Mitglieder, haben diese Personen das Recht, die Mitgliedschaft unter Benennung des künftigen Mitgliedes fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn das Mitglied nachweist, dass das betroffenen Mitglied von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat (Rückgabe des Mitgliedsausweises).

§12 Kündigung durch den Leistungsträger

1. Das Nile Hospital verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

2. Die Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.

3. Die Kündigung kann auf einzelne Mitglieder beschränkt werden.

§13 Sonstige Beendigungsgründe Die Mitgliedschaft endet eine Woche nach dem Tod des Mitgliedes.

2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Wegzug des Mitgliedes aus dem Tätigkeitsgebiet des Nile Hospitals, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Bei Wegzug des Mitgliedes endet insoweit die Mitgliedschaft.

3. Eine Rückzahlung von Beiträgen ist ausgeschlossen.

Sonstige Bestimmungen

§14 Willenserklärungen und Anzeigen

1. Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Nile Hospital bedürfen der Schriftform.

§15 Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen

1. Die Mitgliedschaftsbedingungen können unter hinreichender Wahrung der Belange der Mitglieder vom Nile Hospital mit Wirkung für bestehende Mitgliedschaften, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Beitragsjahres, geändert werden

a) bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens,

b) im Falle der Unwirksamkeit von Bedingungen,

************************************************************

2. Die neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen die Mitglieder auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachteiligen.

§16 Verspätete Zahlung

1. Wird die erste, einmalige oder Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist das Nile Hospital, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 17 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Hurghada

Zusammenfassung:

Leistungen, die das Medical Programm des Nile Hospitals zu 100% abdeckt:

1. Ambulante Behandlung von Patienten mit akuter Erkrankung

2. Ambulante Behandlung von Patienten mit chronischer Erst Erkrankung
3. Stationäre Behandlung von Patienten mit akuter Erkrankung und Unfällen
4. Intensivstation

5.
6.
7.

8. Halbjährliche zahnärztliche Untersuchung
9. Zahnextraktion
10. Kranken- und Rettungstransport innerhalb Hurghada

durch den im Nil Hospital behandelnden Arzt verordnete Röntgenuntersuchungen durch den im Nil Hospital behandelnden Arzt verordnete Laboruntersuchungen Operationen für akute Erkrankungen und Unfälle

Leistungen, die das Medical Program des Nile Hospitals zu 10% abdeckt:

1. Bestehende Krankheiten
2. Chronische Krankheiten
3. Plastische Operationen
4. Dekokammer
5. Blutwäsche (Dialyse)
6. Herzkatheter
7. Herz und Lungen Operation
8. Magnetic Resonance Imaging
9. Physiotherapie
10. alle anderen hier nicht aufgeführten Leistungen

Leistungen, die das Medical Program des Nile Hospitals nicht abdeckt:

1. Im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder Abhängigkeit stehende Erkrankungen
2. Im Zusammenhang mit Drogenkonsum oder Abhängigkeit stehende Erkrankungen

3. Medikamente und Verbrauchsmaterialien, Prothesen, etc während des ambulanten oder stationären Aufenthaltes.

4. Alle nicht im Nil Hospital durchführbaren Behandlungen

********************************************************

Allgemeinen Bedingungen:

1. die Bezahlung gemachter Leistung erfolgt an das Nile Hospital, bevor der Patient entlassen wird.

2. Mitgliedschaftskarten müssen vor der Behandlung vorgelegt werden.

3. Mitgliedschaftskarten sind nicht übertragbar.

4. Das Medical Programm des Nile Hospital deckt nicht die Kosten für Ueberweisungen in andere
Fachkliniken
Mitglieder, die ein Jahr lang die Leistungen des Nil Hospitals nicht in Anspruch nehmen, erhalten
als Bonus kostenfrei einen Gesundheitscheckup inkl. Beratung, Labor und Röntgenuntersuchung.

6. Mitglieder, die die Leistungen des Nile Hospitals in Anspruch nehmen mussten, erhalten auf
den umfassenden Gesundheitscheckup 25% Diskount ab dem 2. Jahr der Mitgliedschaft.




Hurghada, den Hurghada, den


________________________
Mitglied


_______________________
Nile Hospital Mansgemant)

Ich habe die Mitgliedsbestimmungen gelesen und verstanden und weiss, dass sie Teil meiner Mitgliedschaft sind.


Stand 9.2006
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!


Zuletzt bearbeitet von maherba am 09.08.2012, 07:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 19.04.2007, 10:24    Titel:

Hat man keine Versicherung, kann das Auswanderabenteur "Ägypten" sehr schnell zum teurer Albtraum werden.

Noch was zum Thema Geld:

Zahlungsweise: Halb- oder Jährlich.

Die Beiträge liegen monatlich zwischen 160-180 LE.

Ist (bleibt) man gesund und lässt sich 1 Jahr nicht blicken - gibt es ein sogar ein Bonussystem.
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!
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daniel_k

Site Admin


Anmeldedatum: 14.08.2006
Beiträge: 1023
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.2007, 11:57    Titel:

Hallo maherba,

vielen dank dafür. Da können sich alle Auswanderer schon vorab mal informieren.

Gruss
Daniel
_________________
Ägypten Urlaub | Ägypten-Lexikon | Ägyptisch Sprachkurs
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princofnil




Anmeldedatum: 24.02.2010
Beiträge: 88
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 02.09.2011, 13:41    Titel: Re: Krankenversicherung in Hurghada

hallo maherba.

würde mich interessieren, ob diese art verträge noch möglich sind.
muss ja in den nächsten 3 monaten auch eine möglichkeit finden mich zu versichern. die versicherung in deutschland möchte ich ruhen lassen, zahlt ja eh nicht in ägypten.

würde mich über eine info freuen.
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Lailalila




Anmeldedatum: 01.11.2011
Beiträge: 26
Wohnort: Alexandria / Ägypten

BeitragVerfasst am: 08.06.2013, 14:11    Titel: Re: Krankenversicherung in Hurghada

maherba hat Folgendes geschrieben:
Hier mal die eingescannten Vertragsbedingungen!

Sehr geehrte Antragssteller(in),

Wir möchten Sie herzlich begrüssen zur Teilnahme am Medizinischen Programm des Nile Hopspitals. Wir bieten Ihnen bei jeder Konsultation und auch im Notfall die Behandlung durch unsere best ausgebildeten Kräfte (Chefarzt und Professoren) an. Dies setzt für Hurghada neue Masstäbe.

Der medizinische Service, den das Nile Hospital mit diesem Programm anbietet, enthält:

1. Medizinische Versorgung für jede Art von akuter oder chronischer Krankheit

2.24 Stunden Notfalldienst

3. Erstdiagnose und therapeutische Massnahmen

4. Netzwerk mit anderen Dienstleistern

5. Koordination der Fachbereiche

6. Modernste Gesundheitschecks

7. Periodische Vorsorgeuntersuchung

8. Notfall Vor? Ort? Versorgung durch den Notarzt und Rettungswagen

9. Konsultation von Fachärzten im Nile Hospital Verbantl

Das Programm des Nile Hospital beinhaltet zwei Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere sowie die Kosten für eine Entbindung alle zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht schwanger ist. Ausserdem enthalten sind zwei ambulante Untersuchungen des Neugeborenen durch den Kinderarzt und den Neonatologen.

****************************************************

Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen

Inhaltsübersicht

Die Mitgliedschaft

§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich der Mitgliedschaft
§ 2 Beginn der Mitgliedschaft
§ 3 Wartezeiten
§ 4 Einschränkung der Leistungspflicht
§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Pflichten des Mitgliedes

§ 6 Beitragszahlung
§ 7 Beitragsanpassung
§ 8 Obliegenheiten
9 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
§ 10 Ansprüche gegen Dritte

Ende der Mitgliedschaft

§ 11 Kündigung durch das Mitglied
§12 Kündigung durch den Leistungsträger
§13 Sonstige Beendigungsgründe

Sonstige Bestimmungen

§ 14 Willenserklärungen und Anzeigen
§ 15 Aenderung der Mitgliedschaftsbedingungen
§ 16 Verspätete Zahlung
§ 17 Gerichtsstand

********************************************************

Die Mitgliedschaft

§1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich der Mitgliedschaft

1. Nile Hospital gewährt im Ereignisfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Mitgliedes, soweit sie im Nile Hospital durchgeführt werden kann, wegen akuter Krankheit oder Unfallfolgen. Der Leistungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht, längstens aber für 6 Wochen je Leistungsfall. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Leistungsanspruch. Eingeschlossen ist auch der Notfallkrankentransport im Umkreis von 50 KM. Jeder Mehrkilometer wird mit 3 L.E. abgerechnet. Eingeschlossen ist die Zahnmedizinische Notfallversorgung (Zahnextraktion).

3. Die Mitglieder erhalten 10 Prozent Diskount auf alle Rechnungen des Nile Hospitals, die nicht durch die Mitgliedschaft abgedeckt werden, ausgeschlossen sind Rechnungen für Medikamente und Verbrauchsmaterialien. Auf Verlangen kann der Krankenbericht und die entsprechenden Untersuchungsunterlagen an den Patient ausgehändigt werden.

4. Die Rechnungsstellung des Nil Hospitals für alle Behandlungen von Mitgliedern ist identisch mit den Gebühren von Einheimischen.

§ 2 Beginn der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Mitgliedsausweis bezeichneten Zeitpunkt (Mitgliedschaftsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

§ 3 Wartezeiten

1. Die Wartezeiten rechnen vom Mitgliedschaftsbeginn an.

2. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. Sie entfällt bei Unfällen.

§ 4 Einschränkung der Leistungspflicht

1. Keine Leistungspflicht besteht

a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden.

b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;

c) Dekompressionserkrankungen und deren Folgen

d) für Medikamente (offizielle Apothekenpreise), Verbrauchsmaterialien, Sehhilfen, Prothesen, Gehhilfen, Organe und Blutkonserven.

e) für bestehende chronische Erkrankungen

f) sämtliche verabreichte Medizin, sowohl ambulant als auch stationär

g) sämtliche medizinische Versorgung, die nicht vom Nil Hospital vorgenommen wird.

*************************************************************

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet ? auch für schwebende Versicherungsfälle ? mit der Beendigung der Mitgliedschaft

Pflichten des Mitgliedes

§ 6 Beitragszahlung

1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Mitgliedschaftbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Mitgliedschaftjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen halbjährlichen Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Quartales fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Mitgliedschaftsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Mitgliedschaftsjahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.

~. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit mit der Maßgabe geschlossen, dass sich das Mitgliedschaftsverhältnis nach Ablauf dieser bestimmten Zeit stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, sofern das Mitglied nicht fristgemärt kündigt

3. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Mitgliedschaftvertrages zu zahlen.

4. Kommt das Mitglied mit der Zahlung einer Beitragsrate in Verzug, so werden die gestundeten Beitragsraten des laufenden Mitgliedschaftsjahres fällig. Sie gelten jedoch erneut als gestundet, wenn der rückständige Beitragsteil einschließlich der Beitragsrate für den am Tage der Zahlung laufenden Monat entrichtet sind.

5. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust der Leistungspflicht führen.

6. Die Beiträge sind an die vom Leistungsträger zu bezeichnende Stelie zu entrichten.

§ 7 Beitragsanpassung

1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Nile Hospitals z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Erhöhungen duerfen jaehrlich nicht mehr als 10 Prozent betragen.

2. Anpassungen nach Abs. 1 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Mitglieder folgt.

§ 8 Obliegenheiten

1. Das Mitglied hat auf Verlangen des Nile Hospitals jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung der Leistungspflicht des Nile Hospitals und ihres Umfangs erforderlich ist.

2. Das Mitglied hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.

§ 9 Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1. Wenn einer der in 8.1 oder .2 erwähnten Punkte gegeben ist, kann das Mitglied zur Zahlung der Mehrkosten herangezogen werden.

§10 Ansprüche gegen Dritte

1. Hat das Mitglied Schadenersatransprüche gegen Dritte, so besteht die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe der erfolgten Leistungen des Nile Hospitals, an das Nile Hospital schriftlich abzutreten.

*********************************************************

Ende der Mitgliedschaft

§11 Kündigung durch das Mitglied

1. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von einem Monat kündigen.

2. Das erste Mitgliedsjahr beginnt mit dem Datum des Antragsformulars. Veränderungen der Mitgliedschaftsbedingungen bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Mitgliedschaftsjahres.

3. Die Mitgliedschaft ist zunächst auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Mitglied ihn nicht fristgemäß nach Abs. 1 kündigt.

4. Die Kündigung kann auf einzelne Mitglieder beschränkt werden, wenn es sich um einen Gruppenvertrag handelt.

5. Erhöht das Nile Hospital die Beiträge auf Grund der Beitragsanpassungs-klausel oder vermindert es seine Leistungen, so kann das Mitglied die Mitgliedschaft innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungs-mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

6. Kündigt das Mitglied die Mitgliedschaft insgesamt oder für einzelne Mitglieder, haben diese Personen das Recht, die Mitgliedschaft unter Benennung des künftigen Mitgliedes fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn das Mitglied nachweist, dass das betroffenen Mitglied von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat (Rückgabe des Mitgliedsausweises).

§12 Kündigung durch den Leistungsträger

1. Das Nile Hospital verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

2. Die Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.

3. Die Kündigung kann auf einzelne Mitglieder beschränkt werden.

§13 Sonstige Beendigungsgründe Die Mitgliedschaft endet eine Woche nach dem Tod des Mitgliedes.

2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Wegzug des Mitgliedes aus dem Tätigkeitsgebiet des Nile Hospitals, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Bei Wegzug des Mitgliedes endet insoweit die Mitgliedschaft.

3. Eine Rückzahlung von Beiträgen ist ausgeschlossen.

Sonstige Bestimmungen

§14 Willenserklärungen und Anzeigen

1. Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Nile Hospital bedürfen der Schriftform.

§15 Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen

1. Die Mitgliedschaftsbedingungen können unter hinreichender Wahrung der Belange der Mitglieder vom Nile Hospital mit Wirkung für bestehende Mitgliedschaften, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Beitragsjahres, geändert werden

a) bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens,

b) im Falle der Unwirksamkeit von Bedingungen,

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2. Die neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen die Mitglieder auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachteiligen.

§16 Verspätete Zahlung

1. Wird die erste, einmalige oder Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist das Nile Hospital, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 17 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Hurghada

Zusammenfassung:

Leistungen, die das Medical Programm des Nile Hospitals zu 100% abdeckt:

1. Ambulante Behandlung von Patienten mit akuter Erkrankung

2. Ambulante Behandlung von Patienten mit chronischer Erst Erkrankung
3. Stationäre Behandlung von Patienten mit akuter Erkrankung und Unfällen
4. Intensivstation

5.
6.
7.

8. Halbjährliche zahnärztliche Untersuchung
9. Zahnextraktion
10. Kranken- und Rettungstransport innerhalb Hurghada

durch den im Nil Hospital behandelnden Arzt verordnete Röntgenuntersuchungen durch den im Nil Hospital behandelnden Arzt verordnete Laboruntersuchungen Operationen für akute Erkrankungen und Unfälle

Leistungen, die das Medical Program des Nile Hospitals zu 10% abdeckt:

1. Bestehende Krankheiten
2. Chronische Krankheiten
3. Plastische Operationen
4. Dekokammer
5. Blutwäsche (Dialyse)
6. Herzkatheter
7. Herz und Lungen Operation
8. Magnetic Resonance Imaging
9. Physiotherapie
10. alle anderen hier nicht aufgeführten Leistungen

Leistungen, die das Medical Program des Nile Hospitals nicht abdeckt:

1. Im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder Abhängigkeit stehende Erkrankungen
2. Im Zusammenhang mit Drogenkonsum oder Abhängigkeit stehende Erkrankungen

3. Medikamente und Verbrauchsmaterialien, Prothesen, etc während des ambulanten oder stationären Aufenthaltes.

4. Alle nicht im Nil Hospital durchführbaren Behandlungen

********************************************************

Allgemeinen Bedingungen:

1. die Bezahlung gemachter Leistung erfolgt an das Nile Hospital, bevor der Patient entlassen wird.

2. Mitgliedschaftskarten müssen vor der Behandlung vorgelegt werden.

3. Mitgliedschaftskarten sind nicht übertragbar.

4. Das Medical Programm des Nile Hospital deckt nicht die Kosten für Ueberweisungen in andere
Fachkliniken
Mitglieder, die ein Jahr lang die Leistungen des Nil Hospitals nicht in Anspruch nehmen, erhalten
als Bonus kostenfrei einen Gesundheitscheckup inkl. Beratung, Labor und Röntgenuntersuchung.

6. Mitglieder, die die Leistungen des Nile Hospitals in Anspruch nehmen mussten, erhalten auf
den umfassenden Gesundheitscheckup 25% Diskount ab dem 2. Jahr der Mitgliedschaft.




Hurghada, den Hurghada, den


________________________
Mitglied


_______________________
Nile Hospital Mansgemant)

Ich habe die Mitgliedsbestimmungen gelesen und verstanden und weiss, dass sie Teil meiner Mitgliedschaft sind. Stand 9.2006




Hallo an alle ,
Gibt es noch ähnliche Versicherungen allgemein für Ägypten ?
Diese KV ist ja wohl nur für Hurghada ?
Ich bin in Alex ...
Lieben Dank für eure Antworten
Lg aus Alex Lailalila
_________________
Für meine Freunde im Regenbogenland , besonders für meine Nette , die ich nie vergessen werde und für die 10 Katzenbabys , - geboren , um zu leben .
Und die es nicht geschafft haben ...
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Homar




Anmeldedatum: 18.08.2009
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: 08.06.2013, 17:03    Titel:

Die Allianz Egypt bietet Krankenversicherungen.

http://www.allianz.com.eg/

Kostet etwas mehr als die vom Nilehospital, dafür bezahlen die auch etwas....
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Urlaub in Ägypten
    Ausflüge in Ägypten ab Hurghada, Luxor, Sharm El Sheikh oder Kairo    


 
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