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ana
Gast
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| Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
| Gut, der Mörder hat lebenslänglich bekommen! Weil der Fall so öffentlich ist? Weil das Interesse international ist? Andere Mörder erhalten oft 7, 15 Jahre, bei guter Führung und positiver psychologischer Gutachten reduzieren sich die Strafen auf 4 oder 7 Jahre. Mord unter Alkoholeinfluss ist scheinbar auch nicht so schlimm. Das Urteil ist ja in Ordnung. Aber wie fühlen sich die Hinterbliebenen derjenigen Opfer, deren Mörder nach kurzer Zeit wieder unter uns weilen? |
Du bringst es auf den Punkt. Dieses Urteil ist nur deshalb so ausgefallen, weil es international beobachtet wurde und weil, wenn es nicht so ausgefallen wäre, der Sturm der Entrüstung und was dann passiert wäre, gar nicht auszudenken gewesen wäre, wenn man bedenkt, was bei den "Karikaturen" schon passiert ist.
Eine Strafe für Mörder muss sein, aber dann bitte gerecht bfür alle, auch für die, die nicht international beobachtet werden.
ana |
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Aegypten Urlauber
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Rotes Meer Taucher
Anmeldedatum: 08.12.2008 Beiträge: 433 Wohnort: Stuttgart
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| Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
| ....... Andere Mörder erhalten oft 7, 15 Jahre, ....... |
Leider ist bei uns Lebenslänglich auch nicht viel länger.  _________________ Gruß von Kurt dem Rote Meer Taucher |
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khadija

Anmeldedatum: 06.12.2008 Beiträge: 599
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| Dahabdiver hat Folgendes geschrieben: |
Es scheint Täterschutz vor Opferschutz zu gelten! Ich hätte in diesem Verfahren beispielsweise als Richter den Angeklagten notfalls mit Gewalt gezwungen, seine Komplettvermummung abzulegen.
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Das verstehe ich z. B. auch nicht. Verstösst er denn damit nicht gegen das bestehende Vermummungsverbot? |
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Auswanderin
Gast
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| Das bestehende Vermummungsverbot gilt nur für Demonstrationen. |
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flori
Anmeldedatum: 04.06.2009 Beiträge: 1961 Wohnort: im schönen Schwabenland
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| zwischenzeitlich hat die ägyptische Familie Anzeige gegen das Gerichtsverfahren eingeleitet, weil im Vorfeld schon keine besseren Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden (u.a.: Täter wurde nicht nach Waffen untersucht ) - genaueres konnte ich noch nicht erfahren, dürfte aber morgen in der Presse stehen - FLO |
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Shark
Anmeldedatum: 19.10.2009 Beiträge: 140 Wohnort: Martinique
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Ein Vermummungverbot besteht auch im deutschen Gerichtssaal !
Alles andere wird als Missachtung des Gerichts geandet und unter Umständen zwanghaft erledigt, wenn der Angeklagte nicht Folge leistet!
Jeder Mensch, somit auch jeder Angeklagte hat das Recht seine Persönlichkeit zu schützen.
Da so wohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.
Bei normalsterblichen greift die Pressefreiheit und da kann jeder seine Visage, oder sein Gesicht verstecken.
Bei Promis greift neuerdings das Gesetz hart durch, da bereits das Fotografieren in bestimmten privaten Situationen die Persönlichkeitsrechte verletzen kann.
Im Fall des Mörders von Dresden, kann jeder davon ausgehen, dass er zu jeder Verhandlung sein Kostüm ablegen musste, sobald die Presse den Saal verlassen hatte.
Also eindeutiges Vermummungsverbot an deutschen Gerichten, ohne wenn und aber !
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Auswanderin
Gast
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Ich halte es für wichtig, die Begrifflichkeiten nicht durcheinander zu werfen. Der Begriff "Vermummungsverbot" hat einen bestimmten Inhalt und ist nicht individuell variierbar.
Er geht zurück auf §17a Versammlungsgesetz, s. Link. Ein korrektes Erscheinen vor Gericht unterliegt anderen Bestimmungen und Grundlagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versammlg/gesamt.pdf |
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Shark
Anmeldedatum: 19.10.2009 Beiträge: 140 Wohnort: Martinique
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| Zitat: |
| Ich halte es für wichtig, die Begrifflichkeiten nicht durcheinander zu werfen. Der Begriff "Vermummungsverbot" hat einen bestimmten Inhalt und ist nicht individuell variierbar. |
Da kann ich ja nun gar nichts mit anfangen!
Ich bitte mal um Hilfe, was dieser Link jetzt hier aussagen soll !
Hat irgendwie weniger mit dem Fall und dem Vermummungsverbot in dieser o.g. Situation zu tun!
Verwechsel ich da was, oder kann ich nicht lesen, oder ist der Link falsch ?
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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| ana hat Folgendes geschrieben: |
| Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
| Gut, der Mörder hat lebenslänglich bekommen! Weil der Fall so öffentlich ist? Weil das Interesse international ist? |
Du bringst es auf den Punkt. Dieses Urteil ist nur deshalb so ausgefallen, weil es international beobachtet wurde und weil, wenn es nicht so ausgefallen wäre, der Sturm der Entrüstung und was dann passiert wäre, gar nicht auszudenken gewesen wäre, wenn man bedenkt, was bei den "Karikaturen" schon passiert ist.
ana |
Genau das war auch mein erster Gedanke, bzw. dieses Urteil war im Vorraus genau wegen der genannten Gründe zu erwarten! Ich glaube auch nicht, dass sich an dem bestehenden Urteil was ändert.
LG und noch einen schönen Rest-Sonntag allen!
sheyla _________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!
Vorsicht vor Immobilienbetrug in Ägypten!
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