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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.2009, 08:59    Titel:

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
Gut, der Mörder hat lebenslänglich bekommen! Weil der Fall so öffentlich ist? Weil das Interesse international ist? Andere Mörder erhalten oft 7, 15 Jahre, bei guter Führung und positiver psychologischer Gutachten reduzieren sich die Strafen auf 4 oder 7 Jahre. Mord unter Alkoholeinfluss ist scheinbar auch nicht so schlimm. Das Urteil ist ja in Ordnung. Aber wie fühlen sich die Hinterbliebenen derjenigen Opfer, deren Mörder nach kurzer Zeit wieder unter uns weilen?


Du bringst es auf den Punkt. Dieses Urteil ist nur deshalb so ausgefallen, weil es international beobachtet wurde und weil, wenn es nicht so ausgefallen wäre, der Sturm der Entrüstung und was dann passiert wäre, gar nicht auszudenken gewesen wäre, wenn man bedenkt, was bei den "Karikaturen" schon passiert ist.
Eine Strafe für Mörder muss sein, aber dann bitte gerecht bfür alle, auch für die, die nicht international beobachtet werden.

ana
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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Rotes Meer Taucher




Anmeldedatum: 08.12.2008
Beiträge: 433
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.11.2009, 10:03    Titel:

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
....... Andere Mörder erhalten oft 7, 15 Jahre, .......


Leider ist bei uns Lebenslänglich auch nicht viel länger. Evil or Very Mad
_________________
Gruß von Kurt dem Rote Meer Taucher
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khadija




Anmeldedatum: 06.12.2008
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 14.11.2009, 21:58    Titel:

Dahabdiver hat Folgendes geschrieben:

Es scheint Täterschutz vor Opferschutz zu gelten! Ich hätte in diesem Verfahren beispielsweise als Richter den Angeklagten notfalls mit Gewalt gezwungen, seine Komplettvermummung abzulegen.


Das verstehe ich z. B. auch nicht. Verstösst er denn damit nicht gegen das bestehende Vermummungsverbot?
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 00:04    Titel:

Das bestehende Vermummungsverbot gilt nur für Demonstrationen.
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flori




Anmeldedatum: 04.06.2009
Beiträge: 1961
Wohnort: im schönen Schwabenland

BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 01:43    Titel:

zwischenzeitlich hat die ägyptische Familie Anzeige gegen das Gerichtsverfahren eingeleitet, weil im Vorfeld schon keine besseren Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden (u.a.: Täter wurde nicht nach Waffen untersucht ) - genaueres konnte ich noch nicht erfahren, dürfte aber morgen in der Presse stehen - FLO
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Shark




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Beiträge: 140
Wohnort: Martinique

BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 08:06    Titel:

Ein Vermummungverbot besteht auch im deutschen Gerichtssaal !
Alles andere wird als Missachtung des Gerichts geandet und unter Umständen zwanghaft erledigt, wenn der Angeklagte nicht Folge leistet!

Jeder Mensch, somit auch jeder Angeklagte hat das Recht seine Persönlichkeit zu schützen.
Da so wohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.
Bei normalsterblichen greift die Pressefreiheit und da kann jeder seine Visage, oder sein Gesicht verstecken.
Bei Promis greift neuerdings das Gesetz hart durch, da bereits das Fotografieren in bestimmten privaten Situationen die Persönlichkeitsrechte verletzen kann.

Im Fall des Mörders von Dresden, kann jeder davon ausgehen, dass er zu jeder Verhandlung sein Kostüm ablegen musste, sobald die Presse den Saal verlassen hatte.

Also eindeutiges Vermummungsverbot an deutschen Gerichten, ohne wenn und aber !

....
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 16:46    Titel:

Ich halte es für wichtig, die Begrifflichkeiten nicht durcheinander zu werfen. Der Begriff "Vermummungsverbot" hat einen bestimmten Inhalt und ist nicht individuell variierbar.
Er geht zurück auf §17a Versammlungsgesetz, s. Link. Ein korrektes Erscheinen vor Gericht unterliegt anderen Bestimmungen und Grundlagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versammlg/gesamt.pdf
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Shark




Anmeldedatum: 19.10.2009
Beiträge: 140
Wohnort: Martinique

BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 17:11    Titel:

Zitat:
Ich halte es für wichtig, die Begrifflichkeiten nicht durcheinander zu werfen. Der Begriff "Vermummungsverbot" hat einen bestimmten Inhalt und ist nicht individuell variierbar.


Da kann ich ja nun gar nichts mit anfangen!

Ich bitte mal um Hilfe, was dieser Link jetzt hier aussagen soll !

Hat irgendwie weniger mit dem Fall und dem Vermummungsverbot in dieser o.g. Situation zu tun!

Verwechsel ich da was, oder kann ich nicht lesen, oder ist der Link falsch ?

...
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sheyla




Anmeldedatum: 22.05.2007
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 15.11.2009, 17:12    Titel:

ana hat Folgendes geschrieben:
Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
Gut, der Mörder hat lebenslänglich bekommen! Weil der Fall so öffentlich ist? Weil das Interesse international ist?


Du bringst es auf den Punkt. Dieses Urteil ist nur deshalb so ausgefallen, weil es international beobachtet wurde und weil, wenn es nicht so ausgefallen wäre, der Sturm der Entrüstung und was dann passiert wäre, gar nicht auszudenken gewesen wäre, wenn man bedenkt, was bei den "Karikaturen" schon passiert ist.

ana


Genau das war auch mein erster Gedanke, bzw. dieses Urteil war im Vorraus genau wegen der genannten Gründe zu erwarten! Ich glaube auch nicht, dass sich an dem bestehenden Urteil was ändert.

LG und noch einen schönen Rest-Sonntag allen!

sheyla
_________________
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