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Mido
Anmeldedatum: 28.11.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Gelsenkirchen
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Hallo,
ich bin heute zum 1. mal hier und stehe so ungefähr vor der gleichen Entscheidung wie du und habe noch so 1000 Fragen. Ich habe aber schon mal heraus gefunden das du in Ägypten weiterhin Kindergeld bekommst wenn du hier einen Wohnsitz nachweisen kannst und 2-3 mal im Jahr in Deutschland bist. Damit kannst du wenigstens einen Teil deines Lebensunterhalts bestreiten.
Viele Grüße |
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Aegypten Urlauber
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Auswanderin
Gast
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Hallo Mido,
da interessiert es mich aber mal, wo genau und was genau du herausgefunden hast.
LG
Auswanderin |
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Mido
Anmeldedatum: 28.11.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Gelsenkirchen
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Hallo Auswanderin,
also ich habe zufällig im Fernsehen davon gehört und dann erst gedacht das gibt´s doch nicht so ein quatsch. Hab dann im Internet nach gesehen. Tatsächlich unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich im Ausland KG zu bekommen. Um ganz sicher zu gehen habe ich dann bei der KGK angerufen die mir alles total nett erklärt haben. Also wenn man bestimmte Kriterien erfüllt u. a. eben in Deutschland noch einen Wohnsitz zu haben stehen einem die Zahlungen zu.
lg
Mido |
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Blueray
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 682 Wohnort: Cairo
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soweit so gut,
aber vom kindergeld leben auch nur übergangsweise
ich denke das bestimmte grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
als ich noch alleine war stellte sich eine solche frage nicht ich hatte immernoch das geld für den rückflug in der tasche nach dem motte es wird schon gehen.
es ging auch immer jedoch mit kind denke ich nun anderst darüber.
wenn das soooo einfach währe ...... würde ich bereits seit jahre dort leben |
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Es gibt einige, die in Ägypten sind und Kindergeld weiterhin beziehen, mit der
Voraussetzung das der/ein Wohnsitz in D. ist.
Ich denke aber, dass schulpflichtige Kinder auch zur Schule gehen müssen und dies durch Schulbescheinigungen nachgewiesen werden muss.
Weiß jemand noch was dazu?? _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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Auswanderin
Gast
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Bitte um Geduld, warte noch auf Antwort.
Im Rahmen eines legalen Bezuges (und über den sprechen wir) gibt es natürlich gewisse Bedingungen.
LG
Auswanderin |
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Mido
Anmeldedatum: 28.11.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Gelsenkirchen
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Hallo an alle,
noch mal zu der Sache auswandern mit Kind. Hat irgend jemand von euch schon mal was von der Internationalen Schule in Sharm el Sheikh gehört. Es soll da wohl eine geben aber im Internet kann ich absolut nichts finden. Danke für eure Antworten
Viele Grüße
Mido |
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
Im Rahmen eines legalen Bezuges (und über den sprechen wir) gibt es natürlich gewisse Bedingungen. LG
Auswanderin |
Steht hier etwas ilegales??? Denke nicht. Oder??? _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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Auswanderin
Gast
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@maherba
Mein Eindruck ist, dass du auf meine Beiträge in besonderer Weise reagierst. Es geht mir ein bißchen auf den Geist.
Du fühlst dich warum auch immer angriffen und verstehst gerne neben der Spur. |
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Auswanderin
Gast
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Hallo mido,
bei der Schule handelt es sich um die Sharm El Sheikh Language School (SSLS).
Im September 2002 gab es zwei Kindergartengruppen und die Primarstufe.
Wie weit sie jetzt sind weiß ich nicht.
In der anderen Angelegenheit finde ich zur Zeit heraus, mit welchen Ländern zwischenstaatliche Abkommen bestehen. Es ist nämlich nicht so einfach, denn selbst innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Zahlungsbedingungen.
LG
Auswanderin |
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
@maherba
Du fühlst dich warum auch immer angriffen und verstehst gerne neben der Spur. |
Versteh dein Posting zwar nicht wirklich und ich fühle mich auch nicht immer angesprochen!!
ABER: Ich antworte - wie auf alles, wenn ich es für richtig halte.
Es ist wie bei den Eskimos, dem Einen ist warm, der Andere schwitzt. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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plha007
Anmeldedatum: 29.01.2007 Beiträge: 131 Wohnort: El Gouna
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Ich verstehe die Aussagen von Auswanderin so, dass man hier im Rahmen des Forums nur die legalen Möglichkeiten diskutiert. Und das finde ich absolut richtig so. Sie hat schließlich auch mit keinem Wort geschrieben, dass bislang zu diesem Thema etwas illegales geschrieben wurde.
Insofern kann ich den "Kommentar" von maherba auch nicht ganz verstehen.
Mich interessiert das Thema auf jeden Fall sehr. Ich bin schon gespannt, was Auswanderin heraus findet. |
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berndhurghada
Anmeldedatum: 30.09.2007 Beiträge: 37 Wohnort: Hurghada
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moin moin,
also so wie ich das von meinem deutschen anwalt weiss, bekommt man
das kindergeld nur dann, wenn man sich 51 % des jahres in deutschland aufhaelt.
das heisst erstwohnsitz in deutschland.
dann muss man in deutschland steuerlich erfasst sein.
das heisst entweder eine arbeit haben, oder harz4 bekommen.
das ist der schwierigste punkt, wenn man kindergeld bekommen will.
dann finden die garantiert heraus, dass ihr im ausland lebt und dann duerft ihr alles zurueck zahlen.
das ist mein derzeitiger wissensstand.
wenn ihr etwas neues wisst sagt bescheid, denn ich habe 3 kinder in hurghada.
und die schulen sind teuer.
liebe gruesse
bernd knuemann |
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Auswanderin
Gast
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@mido,
du hast bei der richtigen Behörde angerufen, doch sei davor gewarnt, mündliche Auskünfte zur Grundlage von Entscheidungen zu machen.
Allgemeine Auskünfte beziehen sich nie auf den Einzelfall, immer wird es heißen:
Bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen kann grundsätzlich Kindergeld gewährt werden.
Das böse Wort ist hier "grundsätzlich", weil es wenn und aber im Gepäck hat.
Ich stehe zur Zeit in mail-Kontakt mit der Bundeskindergeldkasse. Sie wollen nicht so richtig mit der Sprache heraus. Ich bleibe aber am Ball, weil es ja schon eine Aufklärungs- und Informationspflicht gibt. Geg. muß ich noch die Bundesfinanzbehörde anschreiben.
Bis wir zu zufriedenstellenden Auskünften kommen, wird eine Zeit vergehen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
@berndhurghada
Hartz IV-Bezug und Daueraufenthalt im nichteuropäischen Ausland geht nicht, weil Leistungsbezieher in den hiesigen Arbeitsmarkt integriert werden müssen/sollen und sich folglich deshalb auch im Land aufhalten müssen.
Mir liegt daran, ein paar klare Auskünfte zum Thema zu erhalten, da durch die zur Zeit laufenden Auswanderersendungen das Thema immer mal wieder -und wenig erhellend- aufkommen wird.
LG
Auswanderin
[/b] |
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Auswanderin hat Folgendes geschrieben: |
Hartz IV-Bezug und Daueraufenthalt im nichteuropäischen Ausland geht nicht, weil Leistungsbezieher in den hiesigen Arbeitsmarkt integriert werden müssen/sollen und sich folglich deshalb auch im Land aufhalten müssen. |
Stimmt!!!
Und doch kommt bei mir immer wieder die Frage auf, warum die Stadt "voll" ist von diesen Leistungsbeziehern. Und die sind nicht mal nur so auf Urlaub.
Es sind meist Frauen, sogar mit Kindern, die Wohnungen haben und denn lieben Gott nen guten Mann sein lassen. Geld kommt ja regelmässig. Das der Trent da hin geht, weiß ich aus erster Hand.
Die Möglichkeiten mit Sozialleistungen ein recht nettes Leben in Ägypten zu leben - sind immer noch recht einfach.
Und bevor gewettert wird - ich weiß das das der falsche Weg ist.
Was oben steht ist nur ne Tatsache und ein Missstand. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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