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nagi
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 1878
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Die Zeiten ändern sich in Ägypten. Anträge im Parlament zur Bearbeitung des Zivilrechts häufen sich. Parlamentarier der religiösen Lichtpartei wollen das Khul3 - Gesetz abschaffen oder verändern. Auch das Sorgerecht für Minderjährige Kinder wird angesprochen. Ich habe eine wichtige Änderung im Ehevertrag rein gebracht, nach der die Ehefrau ganz allein die Verfügung über die Scheidung haben kann. Das Recht nennt sich "Isma im Arabischen عصمة" und ermöglicht der Ehefrau schon bei der Eheschließung die alleinige Verfügung über die Scheidung zu haben. Auch im Vertrag habe ich ausdrücklich das Khul3gesetz zur Anwendung erwähnt:
Vertrag zur Eheschließung
Heute, den…..……….., sind in meiner Anwesenheit Notar (Rechtsanwalt) ...……………..., folgende Personen erschienen,
1. Herr ………………………………
2. Frau ……………………………….
in Gegenwart der hier anwesenden Zeugen
1.a. Herr………………………………………………………
2.a. Herr………………………………………………………
und haben folgendes vereinbart,
den nachstehenden Vertrag, der für unser eheliches Verhältnis nach dem ägyptischen Recht ab dem Tag der Eheschließung gelten soll:
Die Erschienene zu 2 ist für die Zwecke des Abschlusses dieses Ehevertrags der arabischen Sprache nicht hinreichend mächtig. Wir haben daher als Dolmetscher für die deutsche Sprache zum Abschluss dieses Ehevertrages hinzugezogen:
Herr/Frau: .......................................................................
Dieser ist allgemein für die deutsche Sprache beeidigt und versichert getreu aus der arabischen Sprache in die deutsche Sprache zu übertragen.
Auch liegt der Erschienenen zu 2 eine beglaubigte Übersetzung dieses Vertrags vor.
In Gegenwart der Zeugen vereinbaren sie folgendes:
1. Güterstand
Wir vereinbaren für unsere Ehe als Güterstand die vollständige und reine Gütertrennung.
Danach soll das Vermögen, dass einer der Ehegatten in die Ehe einbringt oder während der Ehe unentgeltlich aufgrund Erbschaft oder Schenkung erwirbt, das Vermögen des betreffenden Ehegatten alleine bleiben, das als solches wie auch mit sämtlichen Erträgen und Wertzuwächsen, die dieses Vermögen in der Ehe erfährt, nicht geteilt wird und keinem Ausgleich des Zugewinns unterliegt.
Jeder der Ehegatten ist in der Verfügung über sein Vermögen frei und nicht auf die Zustimmung oder Mitwirkung des anderen Ehegatten angewiesen.
Auch bestehen keinerlei Verwaltungs-, Nutzungs- oder Verfügungsbefugnisse des einen Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten.
Keiner der Ehegatten haftet für die Schulden des anderen Ehegatten.
2. Versorgungsrechte
Zwischen uns soll kein Versorgungsausgleich stattfinden. Es gilt daher was folgt:
Jeder der Erschienenen soll seine in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Ansprüche behalten, ohne dass diese mit dem anderen Erschienenen zu teilen wären. Es soll bezüglich der Rentenanwartschaften und Altersversorgung das Prinzip der vollständigen Trennung gelten.
3. Unterhalt
Wir vereinbaren als Standard für unsere Ehe die beiderseitige Erwerbstätigkeit. Dem gemäß wird während der Ehe jeder der Ehegatten in größtmöglichem Umfang erwerbstätig sein und somit die Mittel für seinen eigenen Unterhalt selbst beschaffen.
Für den Fall der Scheidung verzichten wir wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, und nehmen den Verzicht des jeweils anderen Ehegatten wechselbezüglich an.
4. Sonderrechte für Ägypten
Der Erschienene zu 1 erklärt:
a) Ich, Erschienener zu 1., ermächtige und bevollmächtige hiermit die Erschienene zu 2. als zukünftige Ehefrau, sich durch Scheidung aus dem ehelichen Band zu befreien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dieses Recht soll für die Frau insbesondere dann gelten, wenn eine andere Ehefrau aus früherer noch bestehender Ehe auftaucht, wovon die Erschienenen zu 2 nichts wusste, wenn der Mann eine weitere Frau heiratet, wenn er die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau verletzt oder der Frau durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht oder wenn er seine Frau für mehr als 30 Tage gegen ihren geäußerten Willen verlässt. In diesem Fall wird das Sorgerecht für minderjährige Kinder bis zum 12. Lebensjahr automatisch und ohne Zustimmung des Ehemannes auf die Ehefrau übertragen. Besuchs -und Unterhaltsrechte für Kinder und Pflichten des Ehemannes regeln Gerichtsbeschlüsse.
b) Ich, der Erschienene zu 1., ermächtige und bevollmächtige hierdurch die Erschienene zu 2. als meine zukünftige Ehefrau unwiderruflich:
- einen ehrenhaften Beruf auszuüben.
- in der ehelichen Wohnung Besuch von Verwandten und Freunden zu empfangen, insbesondere aus der Deutschland.
- jederzeit frei und ohne Beschränkung zu reisen. Dieser Punkt gilt auch für allfällige gemeinsame Kinder.
5. Scheidung
Die Verfügung über die Ehescheidung (ELISMA, Arabisch عصمة) liegt allein in bei der Ehefrau. Das gilt nach dem islamischen Recht, und wie es im ägyptischen Recht angewandt wird. Auch das Gesetz des "KHUL3, Arabisch خلع" nach dem islamischen Recht kann angewandt werden.
6. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieses Vertrags erstreckt sich auch auf die Deutschland.
Vorgelesen von………………………………………………………………….., von dem Dolmetscher in die arabische Sprache übertragen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen sowie den Zeugen eigenhändig unterschrieben:
1. Erster Vertragspartner................... Zweiter Vertragspartner..................
2. Erster Zeuge................................... Zweiter Zeuge................................
Eingetragen und beglaubigt von………...………in…………………..….am…………................... _________________ wir konzentrieren uns auf gemeinsamkeiten, und entschuldigen uns gegenseitig für verschiedenheiten. Nagi. www.kairo-in.de |
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Aegypten Urlauber
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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| Gilt der Vertrag dann nur in Deutschland oder auch in Ägypten? |
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Blueray
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 682 Wohnort: Cairo
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| ein ehevertrag ist eine privatrechtliche sache, somit ist er auch nur dort gultig wo er auch geschlossen wurde. denkbar ist das der vertrag in D von einem notar beglaubigt wird und somit dann auch gültig ist. |
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nagi
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 1878
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| Zitat: |
6. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieses Vertrags erstreckt sich auch auf die Deutschland.
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Natürlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Das Wort Bundesrepublik habe ich gegessen, sorry. Aber wenn der Vertrag in Ägypten abgeschlossen wird, dort auch beim Alshahr Alakari eingetragen, und in Deutschland beim Notar oder Anwalt, dann gilt es überall.
Mir war hier wichtig zu erwähnen, dass die Entscheidung auf Trennung, nach dem islamischen Recht allein bei der Ehefrau liegen kann, wenn beide zukünftige Eheleute diese zusammen vereinbaren und schon bei der Eheschließung vertraglich und in der Heiratsurkunde festlegen. Das heißt, nicht immer hat der Ehemann allein das Recht seine Frau scheiden zu lassen. Auch die Ehefrau hat dieses Recht, muss aber von vorne rein vereinbart und festgelegt werden. Dann kann die Frau dem Mann 3 Mal sagen "du bist entlassen, oder geschieden", und das gilt...
Dieses Recht nehmen auch viele ägyptische Frauen in Anspruch z.B. Schauspielerinnen, Geschäftsfrauen usw...Wer es tun mag!!!
Gruß
Nagi _________________ wir konzentrieren uns auf gemeinsamkeiten, und entschuldigen uns gegenseitig für verschiedenheiten. Nagi. www.kairo-in.de |
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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| nagi hat Folgendes geschrieben: |
Aber wenn der Vertrag in Ägypten abgeschlossen wird, dort auch beim Alshahr Alakari eingetragen, und in Deutschland beim Notar oder Anwalt, dann gilt es überall.
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Das heißt, man muss die Ehe dann auch in Deutschland anerkennen lassen? |
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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| navimischa hat Folgendes geschrieben: |
| Das heißt, man muss die Ehe dann auch in Deutschland anerkennen lassen? |
Nein, man muss nicht, aber man kann!  _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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Aber dann ist doch der Ehevertrag in Ägypten auch nicht gültig oder? Oder verstehe ich jetzt was falsch?  |
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Blueray
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 682 Wohnort: Cairo
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| wenn du in D nichts eintragen lässt kann auch nichts gültig sein...allerdings ist wie schon nagi sagte das shar al akari wichtig dabei. um dort heiraten zu können brauchst du papiere aus D und auch stempel der deutschen botschaft in cairo. wenn alles fertig ist lässt man die ehe nur noch in D bein standesamt eintragen und fertig |
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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| navimischa hat Folgendes geschrieben: |
| Aber dann ist doch der Ehevertrag in Ägypten auch nicht gültig oder? |
Doch! Wenn ihr in Kairo am Shar al Akari heiratet, ist die Ehe in Ägypten Rechtsgültig.
Wenn sie auch in Deutschland rechtsgültig sein soll, da ihr evtl. hier leben wollt, dann musst du sie zusätzlich in Deutschland eintragen lassen. Ansonsten kann keine Familienzusammenführung stattfinden. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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Danke maherba für die Information
Ich dachte immer, so Sachen wie Sorgerecht dürfen nicht in dem Ehevertrag stehen weil es somit dann gegen die Gesetze verstößt und somit auch nicht anerkannt ist in Ägypten. |
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Homar
Anmeldedatum: 18.08.2009 Beiträge: 453
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Genau so ist es. Was nicht mit dem Gesetz im Einklang steht, hat auch keine rechtliche Wirkung, wenn es in einem Vertrag drin steht. Das ist auch in Deutschland so.
Da sollte Frau unbedingt aufpassen und sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Das kann im Ernstfall ein böses Erwachen geben. |
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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Nagi, hättest du den Ehevertrag auch noch in arabisch?
Liebe Grüße |
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nagi
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 1878
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Hallo navimischa,
den Vertrag so wie es ist habe ich nicht auf Arabisch. Man soll es individuell vom Fall zu Fall nach Absprache mit dem zukünftigen Ehemann bearbeiten, dann übersetzen lassen.
Gruß
Nagi _________________ wir konzentrieren uns auf gemeinsamkeiten, und entschuldigen uns gegenseitig für verschiedenheiten. Nagi. www.kairo-in.de |
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navimischa
Anmeldedatum: 26.08.2011 Beiträge: 50
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| Okay, trotzdem vielen Dank lieber Nagi! |
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Kuki
Anmeldedatum: 06.11.2012 Beiträge: 2 Wohnort: Kreis Wesel
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| ist dieser Ehevertrag auch in Deutschland zulässig wenn man in Deutschland heiratet? |
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