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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Hallo ihr Lieben,
ich hatte gehört, dass es da verschiedne "Grundbücher" oder Ämter gibt. Stimmt das??
Es gibt Eintragungen, die können nur in Kairo gemacht werden (z.B. wenn man Land erworben hat) und andere wiederum in Hurghada. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!
Zuletzt bearbeitet von maherba am 10.05.2008, 22:15, insgesamt einmal bearbeitet |
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Aegypten Urlauber
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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| Kommt auch darauf an ob man Ausländer oder Ägypter ist. Bei Ausländern geht es dann über das Ausländeramt in Kairo. Das hat unter anderem auch den Vorteil, dass z.B. bei einem Deutschen die Immobilie dann auch nach deutschem Erbrecht vererbt wird. |
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nofretete
Anmeldedatum: 11.11.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Hagen
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Hallo Maherba,
uns hat man das so erklärt:
1. Man kann einen Besitzvertrag auch nur notariell anfertigen lassen, das kostet dann die berühmten 2000 EP.
2. Der bestehende Grundbucheintrag bedarf nur einer Namensänderung.
3. Der Grundbucheintrag muss komplett neu erstellt werden, z. B. Neubau oder aufgestockte Etage, dann muss wieder von außen und auch von innen neu gemessen werden.
Außerdem läuft der Grundbucheintrag bei Ausländern über die Deutsche Botschaft oder übers Ausländeramt oder über Beides, keine Ahnung, vielleicht ist es ja auch dasselbe, jeweils nur anders ausgedrückt.
Fallt jetzt nicht über mich her, das sind alles Aussagen ohne Gewähr.
LG _________________ Immer der Sonne entgegen |
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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| nofretete hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Maherba,
uns hat man das so erklärt:
1. Man kann einen Besitzvertrag auch nur notariell anfertigen lassen, das kostet dann die berühmten 2000 EP.
2. Der bestehende Grundbucheintrag bedarf nur einer Namensänderung.
3. Der Grundbucheintrag muss komplett neu erstellt werden, z. B. Neubau oder aufgestockte Etage, dann muss wieder von außen und auch von innen neu gemessen werden.
Außerdem läuft der Grundbucheintrag bei Ausländern über die Deutsche Botschaft oder übers Ausländeramt oder über Beides, keine Ahnung, vielleicht ist es ja auch dasselbe, jeweils nur anders ausgedrückt.
Fallt jetzt nicht über mich her, das sind alles Aussagen ohne Gewähr.
LG |
Liebe nofretete,
lieben Dank für deine Ausführung.
Aber jetzt frage ich dich mal ganz direkt:
Hast du das alles wirklich verstanden??????????
Ich leider nicht.
Aber ich muss es auch nicht, das ganze Prozedere ist einfach interessant.
Ich denke, das ich besser vor 5 Jahren hätte zuschlagen sollen.
Jetzt ist es mir - mal ganz einfach ausgedrückt - zu wackelich.
Eine Gewähr bekommt man vor Ort nie so wirklich, der Dschungel ist undurchdringbar und ich denke, wir tauschen hier nur Infos aus. Und die können sehr hilfreich sein. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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Nee, nee - notariell geht nur eine Vollmacht, in der steht dann ... der Käufer, namens... ist berechtigt die Immobilie für sich oder andere ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dies hat aber nichts mit dem eigentlichen Grundbucheintrag zu tun und ist viel billiger. Der Grundbucheintrag kostet nicht mehr als 2000 LE Gebühren zuzüglich Anwaltsgebühren. Da das ganze dann meist bei Ausländen über das Ausländeramt läuft, kommen dann am Ende inkl. Anwalt so um die 5000 LE raus, sind umgerechnet ca. 600 Euro. Der ganze Vorgang sollte dann inkl. Liegenschaftsvermessungsamt und Ausländerbehörde nach spätestens 8 Monaten endgültig abgehandelt sein, d.h. Grundbucheintrag schwarz auf weiß! Sollte jemand andere "eigene" Erfahrungen gemacht haben, möge er mich gern verbessern, ich sage bewußt, eigene Erfahrungen und nicht was eventuell irgendein Makler oder eine "Baufirma" von sich gegeben hat, was sowas eventuell kosten würde.
LG
sheyla |
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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Hallo Maherba,
so unüberschaubar ist das Ganze eigentlich nicht. Ich habe ja auch harte Erfahrungen gemacht und jetzt bin ich - glaube ich - klüger. Du solltest dir nur einen eigenen Dolmetscher und einen eigenen Anwalt zulegen und dann auf Immobiliensuche gehen. Handelt es sich um ein seriöses Immobilienunternehmen wird es auch deinen Anwalt (und nicht nur den eigenen) zur Vertragsabwicklung akzeptieren. Dein Anwalt wird dann unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung deine Rechte beim Grundbuchamt wahrnehmen, d. h. für dich am Ende, nach spätensten 6-8 Monaten hast du den endgültigen Grundbucheintrag in der Tasche. Entscheidend ist aber der Antrag beim Grundbuchamt. Sobald dein Anwalt den Grundbucheintag beantragt hat, kann kein Dritter Rechte an dieser Immobilie geltend machen. Das heißt im Klartext, sollte ein Makler oder ähnliches, eine Immobilie zweimal verkaufen, hat der die Rechte daran, wer zuerst den Antrag beim Grundbuchamt abgegeben hat.
LG
sheyla |
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el-fuerte
Anmeldedatum: 03.05.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Herborn/Hessen Hurghada
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Sheyla , genauso geht es . So sind wir verfahren mit dem Grundbucheintrag . Er ist zwar noch nicht zurück aus Kairo , aber diesen Weg sind wir mit unserem sehr hilfreichen Makler auch gegangen . Der Preis kommt so bei uns auch hin . Die Sache ist im Februar von Hurghada abgewickelt worden und wir haben eine Wartezeit von 6-8 Monaten gesagt bekommen . Bisher hat der Kauf und alles Andere gut geklappt , da werden wir die letzte Hürde sicher auch noch schaffen .  |
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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@nofretete
Hallochen, wie schaut es den nun mit dem Grundbucheintrag aus? Wurde die Wohnung endlich vermessen, ich glaube, das interessiert doch einige hier.
Ich bin sicher, nachdem die besagte Firma den nötigen Druck durch eine gewisse Website zur Aufklärung ihrer Machenschaften, der ägyptischen Justiz und meheren Kunden im Nacken hat, sollte es jetzt endlich klappen. Vielleicht verstehen die Inhaber nun, dass echte zufriedene Kunden mehr wert sind, als ein von eigener Hand geschöntes Gästebuch, welches bei diesem Unternehmen schon mehr als auffällig ist, schaut man auf die Zeit der Einträge und dessen Inhalt.  |
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nofretete
Anmeldedatum: 11.11.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Hagen
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Hallo, Sheyla,
ja die Wohnung wurde vom Liegenschaftsamt im Beisein des Anwalts und des Maklers am 05.06. vermessen. Wir haben noch ein Schriftstück bekommen, das ist aber noch in der Übersetzung. Der Grundbucheintrag soll im Laufe des Juli fertig sein.
LG _________________ Immer der Sonne entgegen |
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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Auf welche Papiere wartet ihr denn, auf die Grundbucheintragung? Nach 2 Jahren sollte diese auf jeden Fall abgeschlossen sein, denn das Eintragungsverfahren dauert nur bis zu 8 Monaten. Ca. 2 Monate nach Beantragung auf Eintragung beim Grundbuchamt steht normal bereits das Liegenschaftsvermessungsamt in der Tür um die Wohnung zu vermessen. Was für Papiere habt ihr bereits bekommen und welche fehlen euch noch? Gegebenfalls könnt ihr mit diversen Unterlagen die Eintragung beim Grundbuchamt auch selbst veranlassen, ohne die Hilfe des Maklers. Habt ihr den Makler mal zur Rede gestellt, woran hapert es denn?
LG sheyla _________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!
Vorsicht vor Immobilienbetrug in Ägypten!
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maherba

Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Hallo Sheyla - er hat seine Papiere doch guckst du HIER
Mir scheint dieses forum wird so pö a pö ein Werbeportal für Markler in Hurghada.  _________________ Ganz liebe Grüße
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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Ja, hab ich auch schon gesehen. Die Beiträge haben sich wahrscheinlich überschnitten, in der Zeit als ich hier nachgefragt habe, hat er ein neues Thema aufgemacht.
Wen wundert´s mit der Werbung, schließlich trifft man in solch einem Forum ja genau auf die richtige Zielgruppe.
LG sheyla _________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!
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