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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 13:55    Titel:

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
Kannst du die Quelle nennen für deine Behauptung:"Wer vor Ort als Arbeitnehmer arbeitet, zahlt keine Steuer"?


Quelle: Vorortkenntnisse Very Happy
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 14:13    Titel:

Gelöscht! S. off topic unter: Komisch.

Zuletzt bearbeitet von Auswanderin am 13.06.2009, 18:16, insgesamt einmal bearbeitet
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 14:43    Titel:

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
von Kenntnissen kann im vorliegenden Fall nicht die Rede sein. Wohl aber von Hörensagen.


auswanderin,
Kenntnise bleiben Kenntnisse, lies mal bitte genau und um auf den letzten Stand zu kommen, auch bitte das letzte Posting von Seite 1.

Zitat:
Es ist extrem ärgerlich, mit welch einer bauernschlauen Art du an die Dinge herangehst.


Zitat:
Wie es deine "Informanten" händeln, steht doch nicht zur Diskussion.

So ist das normale Leben halt. Was nützen einem geschrieben Texte, die keiner kennt und nach denen - erst Recht nicht gehandelt wird.
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!


Zuletzt bearbeitet von maherba am 18.05.2009, 09:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 15:24    Titel:

Gelöscht! S. off topic unter : Komisch.

Zuletzt bearbeitet von Auswanderin am 13.06.2009, 18:15, insgesamt einmal bearbeitet
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habib




Anmeldedatum: 05.10.2008
Beiträge: 115
Wohnort: Tübingen

BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 15:55    Titel:

Liebe Auswanderin, lassen wir doch die allwissende Maherba in ihrem "nirmalen" Leben vor sich hin dümpeln. Es wird immer genug Menschen geben, denen sie ihre Pseudowahrheiten und ihr Pseudowissen aufdrängen kann.... Wink

Ärgern darüber lohnt wirklich nicht.

Lieber Gruß von Habib
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Mor'us el-Almani




Anmeldedatum: 15.04.2009
Beiträge: 123
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 16:52    Titel:

leute, geht euch doch nicht gleich an die gurgel!
jeder hat hier was beigetragen:
maherba die realität, wie sie sie kennt - das ist doch eine wichtige stimme für stroop, um sich ein bild zu machen!
meisterdieb hat den gesetzestext parat gehabt - das ist die offizielle seite und mindestens genauso wichtig.
und ich sage: vorsicht bei gefährlichem halbwissen!

ja, die realität sieht so-und-so aus

es gibt aber gesetze, sowohl auf ägyptischer als auch deutscher seite

für beide seiten gilt: verhalte ich mich unwissend oder gar vorsätzlich gesetzeswidrig, muß ich mit konsequenzen rechnen, besonders auf deutscher seite, gerade jetzt, wo steuerhinterziehung straff geahndet wird, kein pardon gewährt wird, und sich alle deutschen stellen gegenseitig koordinieren und amtshilfe geben

wer in dieser sitation trotzdem denkt, er müßte einkünfte aus ägypten nicht bei den zuständigen steuerbehörden melden, der riskiert für sich selbst strafverfolgung - soweit kein problem für mich.

aber bitte nicht auch noch anderen leuten den ratschlag geben, sich ebenfalls in die illegalität zu begeben.

M
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Martin H.




Anmeldedatum: 18.02.2009
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 17:11    Titel:

Hallo Stroop, ich habe schon einmal auf eine Frage von Kindergelbezügen ähnliches angefürt:

Ich kann dir als BWLer nur einen Tipp meines Steuerprofessors geben:

Bei Steuern und Geldern, die vom Staat bezogen werden/dem Staat zustehen, versteht der Staat keinen Spass.
Auch die Verjährungsfristen sind richtig lang! Hole dir bei solchen Fragen immer Hilfe von Leuten, die sich damit beruflich beschäftigen. Denn bei zu unrecht bezogenen Leistungen oder einbehaltenen Geldmitteln, die dem Staat gehören, steht man schnell mit einem Bein im Gefängnis.

Will damit sagen, alle Tipps, die du in Foren bekommst sind nicht rechtsverbindlich!!!

So ist z.B. aber euer Steuerberater durch seine Unterschrift unter eure Steuererklärung strafrechtilich haftbar zu machen! Somit hat er schon aus Eigeninteresse genug Motivation.

Lieber einige wenige € in professionelle Hilfe investieren, als später richtig Ärger zu bekommen.

All the best
_________________
100 Kilometer von Biel, ich bin 2010 dabei!
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 17.05.2009, 18:11    Titel:

Gelöscht, s. off topic unter : Komisch.

Zuletzt bearbeitet von Auswanderin am 13.06.2009, 18:11, insgesamt einmal bearbeitet
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struppi




Anmeldedatum: 18.03.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 10:10    Titel:

was bisher fehlt, ist die aussage von stoop, ob sie freiberuflich arbeitet oder in anstellung geht. ob sie weiterhin in deutschland gemeldet bleibt, oder ob sie evtl. auf zeit auswandert und dort arbeitet.

das es in so einem forum keine rechtsverbindlichen aussagen gibt, sollte eigentlich jedem klar sein.
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 10:36    Titel:

Meisterdieb hat Folgendes geschrieben:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Arabische Republik Ägypten sind von dem Wunsch geleitet, zwischen beiden Staaten ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen, um wechselseitig die Investitionstätigkeit und den Handel zu fördern - haben folgendes vereinbart:...........


Aktuelle Entwicklung
Deutschland hatte Anfang 2007 mit 104 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und 8 DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern. Mit folgenden Ländern finden zurzeit Verhandlungen über den Abschluss oder die Veränderung von Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen statt (Beginn der Verhandlungen in Klammern):

Australien
Bulgarien
Iran (2005)
Libyen (2005)
Niederlande
Russische Föderation
Serbien und Montenegro (2004)
Spanien
Thailand (2003)
Türkei (1985)
Tschechien
Tunesien (2006)
Turkmenistan (2000)
Ungarn
Venezuela (2002)
Vereinigte Arabische Emirate (2006)
Vereinigtes Königreich
USA Unterzeichnung hat bereits stattgefunden

Quelle und mehr


Einkommensteuer An Einkunftsarten kennt das ägyptische Steuerrecht

- Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (Lohn, Art. 9 ff. ITL);

- Einkünfte aus Handel und Industrie (Art. 17 ff. ITL);

- Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Tätigkeit (Art. 32 ff. ITL);

- Einkünfte aus Immobilien (Art. 37 ff. ITL).

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage unterliegt jeweils den entsprechenden Sondervorschriften der Einkunftsart. So gelten z.B. die bereits oben dargestellten Abschreibungsmodalitäten lediglich für die Einkünfte aus - mit "Handel und Industrie" umschriebenem - Gewerbebetrieb. Auch die Beantwortung der Frage, welche Einkünfte steuerbefreit sind, ist in den einschlägigen Sonderbestimmungen zu suchen. So nimmt z.B. Art. 31 ITL Dividenden sowie Zinsen aus Sparguthaben grundsätzlich von der Besteuerung Gewerbetreibender grundsätzlich aus.

Was die Steuersätze anbelangt, so galten bis zum Inkrafttreten der Neuregelung Steuersätze zwischen 20 und 40%. Diese wurden durch das Gesetz Nr. 91/2005 vom 8.6.2005 jedoch regelrecht halbiert, so dass sich die progressive Staffelung des neuen ägyptischen Einkommensteuerrechts nunmehr nach folgendem, Art. 8 ITL zu Grunde liegendem Schema darstellt:

0 bis 5.000 -
5001 bis 20.000 10%
20.001 bis 40.000 15%
Ãœber 40.000 20%

Quelle und mehr
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Ganz liebe Grüße

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magnoona




Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 17:58    Titel:

Dahabdiver hat Folgendes geschrieben:
@ magnoona

"Normalerweise bekommen nur die Reiseleiter von den großen Veranstaltern TUI, Neckermann und vielleicht noch ITS von einem der zu betreuenden Hotels Kost und Logie gestellt."

Das stimmt definitiv nicht! Bei Tauchbasen/Tauchschulen ist üblich:
Mitarbeiter bekommt Bett im Staff-Appartement, bekommt zwei Mahlzeiten im Hotel, wo die Basis ansässig ist, bzw. an Bord des Tauchbootes, hat während der Arbeitszeit Getränke frei (natürlich nur ohne Alk) und bekommt ein relativ geringes Fixum als Lohn. Das Einkommen kann er durch Provision für verkaufte Tauchkurse erhöhen.


Hallo Dahabdiver,

Stroop hatte geschrieben, dass sie als Reiseleiter arbeiten wird. Ergo bezog sich meine Antwort auch auf Reiseleiter und die prozentuale Bezahlung pro Gast. Das war mir neu.
Das es in einigen Hotel Housing und auch Verpflegung für die Mitarbeiter der Tauchbasen gibt, weiss ich.

LG

Magnoona
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