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Geburt in Deutschland- Schwangerschaft in Egypt
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nussnuss




Anmeldedatum: 25.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.02.2009, 21:14    Titel: Geburt in Deutschland- Schwangerschaft in Egypt

Hallo an alle,
ich weiss jetzt garnicht ob ich hier richtig bin.
Aber ich habe eine freundin die in Hurghada lebt und jetzt schwanger ist. Jetzt stellt sie sich die sache so vor, dass sie bis 7. monat hier in hrg bleibt und dann zur geburt nach dtl fliegt. ihrer meinung nach muss sie sich dann nur bei ihrer alten krankenkasse wieder anmelden (beitraege bezahlen) und die wuede dann geburt und krankenhausaufenthalt in dtl. zahlen. danach will sie mit dem kind wieder zurueck nach egypt und aus der kk austreten. geht das denn so einfach?? ich kann mir das garnicht vorstellen.
vielleicht hat jemand hier erfahrung mit dem thema.
lg nussnuss
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 09.02.2009, 23:42    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 12:12    Titel:

Hallo nussnuss,

so, wie deine Freundin sich das vorstellt, geht es nicht. Aber da hier keiner verbindliche Auskünfte geben kann (verbindlich in dem Sinne, dass jemand sich darauf berufen könnte), sollte deine Freundin die KK fragen.

Wer in Deutschland seinen 1. Wohnsitz hat, muss natürlich auch gesetzlich versichert werden. Entweder durch eigene Zahlung, oder über die Solidargemeinschaft ( Alg 2 u.a.). Der Sachverhalt ist bei deiner Freundin nicht gegeben, denn sie kommt ja nur mal auf einen kurzen Zwischenaufenthalt. Ich möchte nicht ausführlich werden, aber die Idee ist schon putzig.

LG
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 13:55    Titel:

Dahabdiver hat Folgendes geschrieben:
........... Hat Ähnlichkeit mit gewissen Strategien von chancenlosen Asylbewerbern, die samt Großfamilie kommen, dann für Oma neue Hüftgelenke haben wollen, für alle maroden Gebisse teure Prothetik usw. und wieder ausreisen nach der Komplettsanierung (falls sie sie bekommen haben)............


Untaugliches Beispiel, DD. Dieser Personenkreis wird über die jeweiligen Städte versichert und hat krankenversicherungstechnisch nur einen absoluten Mindestanspruch auf das Notwendigste.
Durch verschärfte Gesetzte gelangen Asylbewerber überhaupt nur noch zu einem geringen prozentualen Anteil in`s Land. Chancenlose Hüftgelenksstrategen befinden sich darunter nicht mehr.

LG
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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 14:46    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:56, insgesamt einmal bearbeitet
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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 14:56    Titel:

Sad

Zuletzt bearbeitet von ana am 22.06.2009, 22:54, insgesamt einmal bearbeitet
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 15:07    Titel:

ana hat Folgendes geschrieben:
Warum will sie ihr Kind nicht in Ägypten bekommen wie viele andere Europäer auch? LG ana


Viele Europäerinnen fliegen aber auch in ihre Heimat zurück. Es gibt ihnen eine gewisse Sicherheit. ...............
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!


Zuletzt bearbeitet von maherba am 10.02.2009, 17:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 15:39    Titel:

.[/quote]
Dass sie sich in Deutschland anmelden muss, ist natürlich schon eine Voraussetzung. Aber das ist ja kein Aufwand und in ein paar Minuten erledigt.[/quote]

Die Idee der Freundin weißt tendenziell in die Richtung, wie sie von Dahabdiver krass formuliert wurde. Dein Hinweis Andy, gibt dann Auskunft darüber, wie man`s machen muss.

Was denkt ihr denn, warum Deutsche, die in`s Ausland gehen wollen, sich so vehemente Gedanken machen, wie sie es krankenversicherungstechnisch
auf die Reihe kriegen.
Leben Deutsche in Ägypten müssen sie eben dort eine Krankenversicherung abschließen, welche auch Leistungen im Ausland (in diesem Falle Deutschland) erbringt.

@ maherba
Da ist ja auch nichts gegen einzuwenden, wenn sie entweder selbst bezahlen , oder die Aktion auf eine versicherungstechnisch saubere Basis gestellt haben.

LG
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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 16:16    Titel:

Sad

Zuletzt bearbeitet von ana am 22.06.2009, 22:55, insgesamt einmal bearbeitet
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 17:23    Titel:

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
Da ist ja auch nichts gegen einzuwenden, wenn sie entweder selbst bezahlen , oder die Aktion auf eine versicherungstechnisch saubere Basis gestellt haben.LG


Hallo Auswanderin,

das meinte ich eigentlich auch.

Sorry, wenn ggf. bei jemandem was falsch angekommen ist. Die Aussage ist allgemein gewesen, ohne Anrede.

Es gibt Frauen, die sich das genau überlegen und im Vorfeld auch geregelt haben.

Andere Seite:
Eine Bekannte aus D., die seit Jahren in Ägypten lebt und nun schwanger ist denkt, wenn sie zur Geburt nach D. geht - bekommt sie im Anschluß automatisch Kindergeld. Will aber nach der Entbindung gleich wieder zurück nach Ägypten. Das K-Geld einnehmen und als zusätzlich Einnahmequelle nutzen.
Ich bezweifele das das so funktioniert, sie sagt man hat es ihr von D. aus so verklickert.
_________________
Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 17:58    Titel:

Ja, maherba, dann laß`mal sagen. Es ist definitiv falsch , insofern diese Bekannte in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig ist. Diese Auskunft kann sie dann nicht von der Familienkasse erhalten haben, sondern mal wieder einmal mehr von einem Menschen, welcher "tolle Tricks" zum Ausnutzen des Sozialsystems zu geben wußte.

Auszug aus einer Mitteilung der Familienkasse:

......... Wenn eine Familie in einen EU-Mitgliedstaat reist, könnte der Anspruch auf Kindergeld weiterhin nach dem Bundeskindergeldgesetz bestehen.
Wenn man dahingegen in ein Nicht-EU- oder EWR-Land reist, erlischt der Anspruch auf Kindergeld, sowohl nach dem EStG, als auch nach dem BKGG........................Wenn Sie Deutschland verlassen , aber weiterhin einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs.3 EStG veranlagt werden, besteht ebenfalls weiterhin Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG. Jedoch ist dieses Thema zu komplex, um den kompletten Sachverhalt für alle Eventualitäten zu erörtern.
--------------------------------------------------------------------------

Aber vielleicht ist sie ja einkommenssteuerpflichtig.

LG
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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 18:52    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 19:35    Titel:

[quote="Andy"]
Zitat:

Was ist denn da nicht sauber, wenn man nach Deutschland einreist, sich versichert und dann Leistungen bezieht?
--------------------------------------------------
Nichts, wenn in D. ein dauerhafter Aufenthalt genommen wird.
----------------------------------------------------------------------

Steht irgendwo geschrieben, dass man zuerst mal über Jahre Prämien bezahlen muss, bevor man sich behandeln lassen darf?
-------------------------------------------------------------------
Nicht , dass ich wüßte. Warum auch?
------------------------------------------

Irgendwie spüre ich hier ein bisschen Futterneid...

-----------------------------------------------
Schade, dass du unsachlich wirst.
--------------------------------------------------------------------

Nach deinem Gespür wäre es also legitim, wenn sämtliche Auslandsdeutschen kurz mal nach Deutschland hereingeschneit kämen, 2-3 Monatsbeiträge in Höhe von vllt. insg. 900 Euro auf den Tisch legen, um dann jedwede medizinische Behandlung zu erhalten?

So kann nur einer denken, der in Ägypten lebt und deshalb nicht in Deutschland kontinuierlich Krankenversicherungsbeiträge entrichten muss.

VG
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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 20:08    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:57, insgesamt einmal bearbeitet
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farblos_eg




Anmeldedatum: 09.08.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 21:13    Titel:

Also ich muss Andy zu stimmen.

So ist unser Krankensystem in Deutschland und euer denken verstehe ich absolut nicht, regt euch lieber ueber die Krankenkassen auf als darueber!

Die Krankenkassen haben Paläste von dem Geld, was eigtl. fuer unsere Gesundheit da seien sollte. Warum ist das nötig? Ausserdem machen Sie seit der Gesundheitsreform durchgaengig Plus und wollen jetzt auch noch den Orthopaeden 20% geld streichen.

Wie kann es sein, das der durchschnittsangestellte bei der Krankenkasse mehr verdient, als ein Arzt nach Abzug seiner Kosten????

Wir koennen uns natuerlich ueber jede Leistung die die Krankenkasse erbringen muss aufregen, das freut die Kassen sicher, dann bauen wir halt noch ein Haus!
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