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Andy
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 372
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Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 21:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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Aegypten Urlauber
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Andy
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 372
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Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 21:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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ana
Gast
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Zuletzt bearbeitet von ana am 22.06.2009, 21:56, insgesamt einmal bearbeitet |
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Auswanderin
Gast
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| Dahabdiver hat Folgendes geschrieben: |
@ Auswanderin um 18.35
Eine ganzjährige und wirklich gute Auslandskrankenversicherung vergleichbar einer PKV incl. Ambulanzflug, wenn nötig, nach Deutschland, bekommt man für ca. 500 Euro/Jahr, muss dazu allerdings hier gemeldet sein.
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Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, meinst du Deutsche in Deutschland, die längere Zeit im Ausland sind (über den normalen Urlaub hinaus). Dieses Konstrukt gibt es auch andersrum: Jemand lebt in Ägypten, ist krankenversichert und hat die Möglichkeit des Auslandsaufenthaltes mit versichert. Das Ausland wäre dann aus ägyptischer Sicht Deutschland.
LG |
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Auswanderin
Gast
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| Zitat: |
Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, es ist legitim. Von dem Zeitpunkt, wo man Krankenversichert ist, hat man Anspruch auf Leistung. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob man im Ausland war oder wieder auswandern wird. Versichert ist versichert.
Nochmals, sorry: Es ist eine Versicherung. Keine Wohlfahrt. |
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Der Sachverhalt ist anders. Hier kehrt nicht jemand nach Deutschland zurück, um vielleicht irgendwann einen neuen Auswanderungsversuch zu starten.
Deinen weiteren postings entnehme ich, dass wir uns nicht etwa mißverstehen, sondern du stehst voll und ganz hinter der Ausnutzung des deutschen Sozialsystems. Da darf ich schon darauf hinweisen, dass du in Ägypten lebst und nicht in Deutschland für das Funktionieren des Sytems einstehen mußt. Mit Futterneid hat das rein gar nichts zu tun.
Diese Polemik ist destruktiv.
Legitim ist es nicht, denn bei der Frau tritt nicht ein plötzlicher Krankheitsfall in Deutschland auf, sondern das Ereignis der Schwangerschaft ist bereits eingetreten. Nun wird überlegt, wie auf Kosten der Solidargemeinschaft in Deutschland kostengünstig in Deutschland entbunden werden kann ohne zuvor eine entsprechende Vorsorge in Ä. vorgenommen zu haben.
VG |
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Andy
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 372
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Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 21:59, insgesamt einmal bearbeitet |
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struppi
Anmeldedatum: 18.03.2008 Beiträge: 136 Wohnort: Bayern
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hallo,
ich hab mir jetzt noch alles durchgelesen und gehe vom ersten beitrag aus.
hier wohnt jemand bewusst in aegypten und kommt nur zur geburt zurueck, um dann ganz schenll wieder nach aegypten zu gehen.
es kann ja auch sein, das sie noch gar nicht so lange dort ist und wenn sie jetzt zurueck kommt ist sie bei ihrer alten kk nachversichert. sie meldet sich wieder an zahlt ein paar monate und haut wieder ab. das geht auch. |
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Auswanderin
Gast
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@Dahabdiver
Deine Hoffnung wird eingehen wie ein nicht begossenes Priemelchen.
Da die Mechanismen zur Verhinderung von Leistungsmißbrauch (KV, Alg 2, Kindergeld) derart rudimentär ausgeprägt sind, werden Konsequenzen wohl nicht eintreten.
Speziell Frauen mit Kleinkindern haben es leicht. Die Vögelchen in Hurghadas Straßen singen dieses Liedchen:
Scheinadresse in D., Kindergeld und Alg 2 beantragen und ab nach Ägypten. Frauen mit Kleinkindern werden kaum von der Arge eingeladen, da sie ja wegen der Kinder nicht arbeiten können. Solange die Kinder nicht schulpflichtig sind, merkt auch die Familienkasse nix.
Die Haltung und zunehmende Entwicklung eines unangemessenen Anspruchsdenkens manifestiert sich so: Wenn Beschiss möglich ist, ist er auch legitim (es machen ja alle so!)
Und genau diese Haltung ist es, die ein Sozialsystem in den Zusammenbruch führt. Diese Entwicklung darf durchaus als morbide betrachtet werden.
VG |
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ana
Gast
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Zuletzt bearbeitet von ana am 22.06.2009, 21:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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Andy
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 372
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Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 21:59, insgesamt einmal bearbeitet |
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farblos_eg
Anmeldedatum: 09.08.2008 Beiträge: 29
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[quote="Andy"]
| Zitat: |
| Und ev. hat sie mehr Beiträge für den Staat geleistet als du. Wer weiss. |
Genau so ist es!
Könnte mich auch drüber Aufregen, das mein Vater 30 Jahre den Höchstsatz an Rente eingezahlt hat, alle Rentenpunkte voll und dann einfach 10 Jahre zufrüh Stirbt und wir nur anteilig Geld bekommen. Also streichen Sie erst die Rente von meinem Vater um 10 Jahre ( trotz voller rentenpunkte und ich denke die meisten hier werden nie soviel einzahlen !!!!) das macht dann einen Unterschied von 600 Euro pro Monat und von diesem Satz zahlen Sie dann nur noch 60% meiner Mutter aus.
Fazit, meine Familie bezahlt irgendwelchen Leuten Ihre Rente und die Solidargemeinschaft profitiert davon das mein Vater 10 Jahre zu früh gestorben ist.
Ich werde gleich auf die Straße rennen und protestieren /ironie off
Hoert mal auf mit diesem denken, ich hoffe das Ihr alle mehr Gehalt als 2000 € Brutto erwirtschaftet, denn genau diese Leute sind ja dann in euren Augen die Verlierer. Weil bei 1000€ sind die abgaben auch nicht der bringer und ihr kriegt die selbe leistung !!!!!!!!
Regt mich auf so ein ICH denken! |
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sheyla
Anmeldedatum: 22.05.2007 Beiträge: 908
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Krankenkassen sind auch keine Engel!
Ich habe lange überlegt, ob ich euch diese Geschichte erzähle, hatte nämlich selbst mal richtig Ärger mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Folgende Situation: Ich Gesellschafter einer GmbH und beziehe Gehalt von meiner GmbH. Bin quasi mit dieser Situation nicht gesetzlich, sondern freiwillig versichert. Nach einer Sozialversicherungsprüfung hat sich herausgestellt, dass ich versehentlich falsch eingestuft wurde, da ich kein "normaler" Angestellter bin. Dies ist eigentlich kein Problem und wird im nachhinein eigentlich berichtigt und aufgerechnet. Nur meine Krankenkasse wollte meine Gehaltsscheine nicht anerkennen und meinte, dass man bei einer Gesellschafterin einer GmbH aus dem Vollen schöpfen und einfach die Höchstgrenze ansetzen kann (ich hätte ja schließlich erheblichen Einfluss auf mein Gehalt). Ich legte immer wieder Widerspruch ein, zahlte nur meine Beiträge, die ich lt. Gehaltszettel und Einkommenssteuererklärung zahlen musste und das war auch nicht gerade wenig. Die Krankenkasse sperrte mir sämtliche Leistungen (Unfälle sind trotzdem versichert), Beiträge mußte ich trotzdem weiter zahlen. Ich legte Beschwerde beim Bundesversicherungsamt ein und kündigte fristgerecht das Versicherungsverhältnis bei dieser Krankenkasse.
In der nächsten gesetzlichen Krankenkasse angelangt (die neue KK hatte leider 1 Monat nach meinem Eintritt mit meiner alten KK fusioniert - blöder Zufall), sperrte man mir dort ebenfalls alle Leistungen, da die alte KK die neue KK über die Sperrung informierte und diese in der neuen KK fortgesetzt werden muss. Beiträge mußten auch hier weiter gezahlt werden. (Würde man die Zahlung einfach einstellen, weil keine Leistungen fließen, läßt die KK vollstrecken, geht ganz schnell, also keine gute Idee.)Leider kam ich bei der neuen KK nicht aus dem Versicherungsverhältnis raus, weil bei einer gesetzl. KK als freiwillig Versicherter eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten besteht.
Die Zeit ging ins Land, Vorsorgeuntersuchen und Impfungen meiner Kinder mußte ich privat aus eigener Tasche zahlen, obwohl Beiträge geflossen sind. Nach über einem Jahr entschied dann das Bundesversicherungsamt, dass meine alte Krankenkasse mir Unrecht getan hat. Leider hat man im Nachhinein auch nichts davon, nur das der Beitragssatz rückwirkend korrigiert wurde. Hätte ich das vorher gewußt, hätt ich mich gleich privat versichert, hab nun festgestellt, dass ich da trotz Kinder noch günstiger gekommen wäre und bessere Leistungen bekommen hätte.
LG sheyla
P.S. Vielleicht denkt ja jetzt der ein oder andere anders über Krankenkassen. Außerdem muss ich mich hier einigen Meinungen anschließen, was das Ärtzegehalt und die Krankenkassenangestelltengehälter angeht. Vorallem, für was brauchen die KK einen derartig gewaltigen Verwaltungsapparat? _________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!
Vorsicht vor Immobilienbetrug in Ägypten!
Infos über Safaga |
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Auswanderin
Gast
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[quote]..............................................................................................
Wenn man allerdings eine Scheinadresse dort hat und der Kindergeldkasse eine Bescheinigung vorlegt, dass das Kind in Egypt die Schule besucht, bekommt man sein Kindergeld weiter. Wie lange entzieht sich meiner Kenntnis. Zitatende
Das scheint mir so nicht richtig.
Es gibt Firmen in D., die ihre Arbeitnehmer in`s Ausland entsenden. Dabei muss der Wohnsitz in D. erhalten bleiben, um Kindergeld beziehen zu können. In diesen Fällen erklärt sich die Schulbescheinigung.
LG |
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Auswanderin
Gast
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Sorry, ich habe die Anrede vergessen. Also nachträglich:
Hallo ana, siehe oben. |
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ana
Gast
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Zuletzt bearbeitet von ana am 22.06.2009, 21:59, insgesamt einmal bearbeitet |
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