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Silwar
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 9
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Moechte noch dieses Jahr mit meinem Sohn wieder zurueck nach Hurghada. Kenne aber die Rechte des Vaters nicht genau. Begebe mich in Beratung eines Anwalts erhoffe mir aber hier schon hielfreiche Tipps. Ich bin nicht verheiratet weder dort noch hier. Hatte damals dieses Orfi Papier. Wir haben die deutsche Staatsbuergerschaft. Ich moechte natuerlich nicht das ich mal probleme bekomme wegen Ein-Ausreise Aufenthaltsrecht und solche Sachen.Wer weiss wie das vor Ort laeuft..Koennte er sagen mein Sohn bleibt bei seiner Familie oder kann er das nur wenn es vor Ort registriert ist....Wer kennt sich aus im Fall man ist nicht verheiratet...?? Gibt es eine Moeglichkeit in Deutschland oder Hurghada per Rechtsanwalt ein Schreiben aufzusetzten Einigung etc..., das ich allein entscheide wann Ausreise mit Sohn und das er bei mir wohnt usw...Werde nochmal neu in Hurghada beginnen.Moechte mich ueber die Schwierigkeiten vorher informieren...Habe noch guten Kontakt zum Vater aber SICHER ist SICHER...Ueber Tipss zu RECHTE DES VATERS waere ich dankbar. |
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Aegypten Urlauber
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Blueray
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 682 Wohnort: Cairo
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grundsätzlich hat der vater das sagen, aber du und dein kind sind deutsche und wenn ich das richtig verstanden habe isst der vater ägypter, somit kannst du dich frei bewegen und ein und ausreisen wie du willst, er hat keine rechtlich handhabe, außer er entführt das kind, dann beginnt der streß. das recht hast du auf deiner seite. |
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Andy
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 372
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Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 12:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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Beduine
Anmeldedatum: 27.07.2007 Beiträge: 58
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Grundsätzlich gilt jedes Kind, das einen ägyptischen Vater hat in Ägypten als Ägypter. Im schlimmsten Fall kann dein Orfi-Mann den Orfi registrieren und deinem Kind eine ägyptische Geburtsurkunde ausstellen lassen. Dies kann ohne deine Zustimmung und Anwesenheit passieren.
Lt. ägyptischen Gesetz ist er sogar dazu verpflichtet jedes Kind in Ägypten anzumelden. Falls er diese gemacht hat, hat er nach ägyptischen Recht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da du keine Muslima (nehme ich einfach an) bist. Alle diese Regelung gelten AUCH wenn das Kind einen deutschen Paß und keinen ägyptischen Paß hat. Nachzulesen beim deutschen Konsulat in HRG oder auf der Seite der deutschen Botschaft in Cairo. Bei Doppelstaatler sind die deutschen Vertretungen machtlos und können dir bei Schwierigkeiten nicht helfen. d.h. er könnte rein rechtlich die Ausreise eures Sohnes verhindern sobald dein Baby in Ägypten registriert wurde.
Vielleicht kann er Herr Ely, der deutsche Konsul in HRG, dir behilflich sein um zu kontrollieren ob dein Kind gemeldet worden ist oder nicht. |
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Silwar
Anmeldedatum: 29.06.2008 Beiträge: 9
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Vielen Dank fuer die Antworten...sind ja sehr unterschiedlich.Genau so hab ich das auch schon sehr unterschiedlich gehoert...Danke trotzdem...ich wuerde gern von Beduine wissen wie ich mit dem Herrn aus HRG in Kontakt tretten kann...?? Ja der Vater ist Aegypter. Er hat nach unserer Beziehung eine Aegypterin geheiratet. Wir lebten dann getrennt. Ist unser Orfi damit nicht mehr gueltig.??? Fragen ueber Fragen. Der Kleine wurde in Deutschland geboren.Gibt es die Moeglichkeit sowas schrieftlich zur Not mit Einverstaendniss vom Vater beim Anwalt oder Notar niederzuschreiben,,,das ich Aufenthalt bestimmen kann.???Er wird sicher alles machen wollen damit er zu seinem Sohn stehen kann.Moechte aber im Fall der Faelle Absicherung.Habt mir aber schon mal Interessante Tipps gegeben.Vielen Dank. |
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maherba
Anmeldedatum: 17.02.2007 Beiträge: 9063 Wohnort: mal hier - mal da
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Dipl.-Phys. Peter-Jürgen Ely
Honorary Vice-Consul, Red Sea Governorate
365 - El Gabal El Shamali
German Embassy, Egypt
+20-(0)65-344 5734 / Öffnungszeiten 9-12h / Terminabsprache
Sei bitte vorsichtig. Ist dein Kind erstmal weg (gerade weil es ein Junge ist) wird es sehr schwer werden. Lass es bitte nie aus den Augen. Verträge sind nur aus Papier.
Ich wünsche dir von Herzen Glück. _________________ Ganz liebe Grüße
und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist! |
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Beduine
Anmeldedatum: 27.07.2007 Beiträge: 58
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1. ein Ägypter kann 4 Frauen heiraten also ist eurer Orfi nicht gültig
2. Verträge/Abmachungen von Notaren (egal ob deutsch oder ägyptische) die gegen die Sharia oder geltende Gesetze verstoßen wie z.B. bei euch abweichendes Erziehung- und Aufenthaltsrecht sind vor Ort in Ägypten nicht durchzusetzen. Fakt ist er kann dir das Kind entziehen und du kannst dich nicht zur wehrsetzen.
3. Befolge den Rat von Maharba - Laß den Jungen zuhause, er wird immer gefährend sein in Ägypten. Ein Leben in Angst willst du sicherlich nicht in HRG führen. |
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minea
Anmeldedatum: 29.05.2008 Beiträge: 21
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Hallo,
ich kann Dir nur raten sei vorsichtig, er kann Dir wirklich
das Kind wegnehmen.
Liebe Grüße,
Minea
_________________ Es gibt eine männliche und eine weibliche Ewigkeit.
Die erste ist der Tag, die zweite die Nacht.
Sarkophagtext, Spruch 335 B
Eine Frau mit fröhlichem Herzen schafft Gleichmut.
Ptahhotep |
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