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Ein Ehevertrag, der uns Ruhe verschaft
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nagi




Anmeldedatum: 29.06.2008
Beiträge: 1878

BeitragVerfasst am: 28.09.2008, 02:33    Titel: Ein Ehevertrag, der uns Ruhe verschaft

Dieser Ehevertrag habe ich verfasst und auf arabisch übersetzt. Der Vertrag ist wasserdicht, vor allem, wenn es ums Geld geht. Es kann hilfreich sein für Frauen, die ihre Sache nicht sicher sind, weil sie vieles gelesen oder gehört haben, wie schon eine hier geschrieben hat. Dieser Ehevertrag kannst du mit allen möglichen Auflagen und Bedingungen ergänzen. Es soll als Zusatz für die Heiratsurkunde dienen. Ob du eine Urfi, eine amtliche oder auch eine deutsche Eheschließung eingehst, kannst du von diesem Vertrag Gebrauch machen. In Ägypten hat der Vertrag erst Gültigkeit, wenn es beim Notar (Shahr Aqari) eingetragen wird. In Deutschland auch besser so.

Den Vollständigen Vertrag mit seiner Übersetzung schicke ich gerne per Email zu. Für die Übersetzung muss ich eine kleine Summe verlangen. Bitte um Verständnis.
Ich hoffe, wir können jetzt auf die Geschichten verzichten, es sei denn, man will es unbedingt.
GruĂź
Nagi

Vertrag zur EheschlieĂźung
Heute, den………….., sind in meiner Anwesenheit Notar (Rechtanwalt) ……………..., folgende Personen erschienen,
1. Herr ………………………………
2. Frau ……………………………….
in Gegenwart der hier anwesenden Zeugen
1.a. Herr/Frau………………………………………………………
2.a. Herr/Frau………………………………………………………
und haben folgendes vereinbart,
den nachstehenden Vertrag, der für unser eheliches Verhältnis nach dem ägyptischen Recht ab dem Tag der Eheschließung gelten soll:
Die Erschienene zu 2 ist für die Zwecke des Abschlusses dieses Ehevertrags der arabischen Sprache nicht hinreichend mächtig. Wir haben daher als Dolmetscher für die deutsche Sprache zum Abschluss dieses Ehevertrages hinzugezogen:
Herr :
Dieser ist allgemein fĂĽr die deutsche Sprache beeidigt und versichert getreu aus der arabischen Sprache in die deutsche Sprache zu ĂĽbertragen.
Auch liegt der Erschienenen zu 2 eine beglaubigte Ăśbersetzung dieses Vertrags vor.
In Gegenwart der Zeugen vereinbaren sie folgendes:

1. GĂĽterstand
Wir vereinbaren für unsere Ehe als Güterstand die vollständige und reine Gütertrennung.
Danach soll das Vermögen, dass einer der Ehegatten in die Ehe einbringt oder während der Ehe unentgeltlich aufgrund Erbschaft oder Schenkung erwirbt, das Vermögen des betreffenden Ehegatten alleine bleiben, das als solches wie auch mit sämtlichen Erträgen und Wertzuwächsen, die dieses Vermögen in der Ehe erfährt, nicht geteilt wird und keinem Ausgleich des Zugewinns unterliegt.
Jeder der Ehegatten ist in der Verfügung über sein Vermögen frei und nicht auf die Zustimmung oder Mitwirkung des anderen Ehegatten angewiesen.
Auch bestehen keinerlei Verwaltungs-, Nutzungs- oder Verfügungsbefugnisse des einen Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten.
Keiner der Ehegatten haftet fĂĽr die Schulden des anderen Ehegatten.
[b2. Versorgungsrechte[/b]
Zwischen uns soll kein Versorgungsausgleich stattfinden. Es gilt daher was folgt:
Jeder der Erschienenen soll seine in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Ansprüche behalten, ohne dass diese mit dem anderen Erschienenen zu teilen wären. Es soll bezüglich der Rentenanwartschaften und Altersversorgung das Prinzip der vollständigen Trennung gelten.
3. Unterhalt
Wir vereinbaren als Standard für unsere Ehe die beiderseitige Erwerbstätigkeit. Dem gemäß wird während der Ehe jeder der Ehegatten in größtmöglichem Umfang erwerbstätig sein und somit die Mittel für seinen eigenen Unterhalt selbst beschaffen.
FĂĽr den Fall der Scheidung verzichten wir wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, und nehmen den Verzicht des jeweils anderen Ehegatten wechselbezĂĽglich an.
4 Sonderrechte fĂĽr Ă„gypten
Der Erschienene zu 1 erklärt:
a) Ich, Erschienener zu 1., ermächtige und bevollmächtige hiermit die Erschienene zu 2. als zukünftige Ehefrau, sich durch Scheidung aus dem ehelichen Band zu befreien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dieses Recht soll für die Frau insbesondere dann gelten, wenn eine andere Ehefrau aus früherer noch bestehender Ehe auftaucht, wovon die Erschienenen zu 2 nichts wusste, wenn der Mann eine weitere Frau heiratet, wenn er die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau verletzt oder der Frau durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht oder wenn er seine Frau für mehr als 14 Tage gegen ihren geäußerten Willen verlässt. In diesem Fall wird das Sorgerecht für minderjährige Kinder bis zum 12 Lebensjahr automatisch und ohne Zustimmung des Ehemannes auf die Ehefrau übertragen. Besuchs -und Unterhaltsrechte und Pflichten des Ehemannes regeln Gerichtsbeschlüsse.
b) Ich, der Erschienene zu 1., ermächtige und bevollmächtige hierdurch die Erschienene zu 2. als meine zukünftige Ehefrau unwiderruflich:
aa) einen ehrenhaften Beruf auszuĂĽben.
bb) in der ehelichen Wohnung Besuch von Verwandten und Freunden zu empfangen, insbesondere aus Deutschland.
cc) jederzeit frei und ohne Beschränkung zu reisen.

5. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieses Vertrags erstreckt sich auch auf Deutschland.
Vorgelesen von………………………………………………………………….., von dem Dolmetscher in die arabische Sprache übertragen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen sowie den Zeugen eigenhändig unterschrieben:
1. Erster Vertragspartner (Unterschrift)……zweiter Vertragspartner (Unterschrift)
2. Erste Zeuge (Unterschrift)………….. Zweite Zeuge (Unterschrift)……
Eingetragen und beglaubigt von……………in…………………..….am…………
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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Anni71




Anmeldedatum: 17.06.2008
Beiträge: 175
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.09.2008, 07:49    Titel:

Zitat:
In diesem Fall wird das Sorgerecht für minderjährige Kinder bis zum 12 Lebensjahr automatisch und ohne Zustimmung des Ehemannes auf die Ehefrau übertragen.


Und nach dem 12. Lebensjahr? Was passiert dann?
MĂĽssen die Kinder zum Vater? Oder dĂĽrfen sie selber entscheiden?

Das mĂĽsste man in Deinem Vertrag noch deutlicher machen, aber ansonsten "gute Arbeit"!
LG, Anita!
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Luxor




Anmeldedatum: 28.04.2008
Beiträge: 357
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.09.2008, 10:06    Titel:

Guten Morgen,
ich finde auch das dieser Vertrag klar und verständlich ausgedrückt ist.

Frage: kann man den Vertrag eventuell auch noch nach der EheschlieĂźung aufsetzen lassen?

Ich glaube zwar nicht das ich ihn benötige, aber eventuell??

LG
Luxor
_________________
Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt...
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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.2008, 13:01    Titel:

@nagi, du bist SPITZE - Danke

@Luxor, soweit ich informiert bin, muss man IN Ă„GYPTEN den Ehevertrag VORHER haben - ansonsten ist er nicht gĂĽltig - bzw. kann man keinen mehr machen.

LG
ana
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nagi




Anmeldedatum: 29.06.2008
Beiträge: 1878

BeitragVerfasst am: 28.09.2008, 19:55    Titel:

...und an euch alle besten Dank.

Anita, du hast deine Frage schon beantwortet. Kinder in diesem Alter können entscheiden, denke ich.

Guten Abend Luxor, Verträge können Menschen jeder Zeit abschließen. Hier besteht keine Beschränkung außer für Minderjährige oder Geschäftsunfähige. Selbst die, die beschränkt geschäftsunfähig sind, können Verträge über bestimmte Dinge abschließen.

Ana, vielen Dank, von dir kommt immer nur sĂĽĂźes.

Dahabdiver, ich darf nur über Ägypter sprechen. Die kenne ich und deren Mentalität auch. Ich werde nie für anderen sprechen. Ich bin seit 1994 vereidigter Übersetzer und Dolmetscher. Also ich glaube, ich habe genügend Erfahrung in diesen Sachen.

Viele Liebe GrĂĽĂźe
Nagi
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Halima




Anmeldedatum: 30.04.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: 29.09.2008, 07:29    Titel:

Wir haben vor fast 27 Jahren in Deutschland geheiratet. Für die Eheschließung war und ist es vorgeschrieben, einen notariellen ehevertrag vorzulegen. Leider beinhaltet der in Deutschland vorgeschriebene Ehevertrag Punkte, die wider der islamischen Rechtssprechung sind. Z.B. bestand man darauf, dass in diesem Vertrag drinsteht, dass im Falle einer Trennung ein deusches Gericht über das Sorgerecht der Kinder entscheidet. Dies entspricht nicht der ägyptischen Rechtssprechung und ist in Ägypten auch nicht durchsetzbar. Aber die deutschen Behörden bestanden darauf. Im Grunde ist dieser Vertrag das Papier nicht wert auf dem er geschrieben wurde, aber eben Vorschrift.
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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 29.09.2008, 10:32    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:23, insgesamt einmal bearbeitet
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 29.09.2008, 11:14    Titel:

Halima hat Folgendes geschrieben:
.. die wider der islamischen Rechtssprechung sind. Z.B. bestand man darauf, dass in diesem Vertrag drinsteht, dass im Falle einer Trennung ein deusches Gericht ĂĽber das Sorgerecht der Kinder entscheidet.

Dies entspricht nicht der ägyptischen Rechtssprechung und ist in Ägypten auch nicht durchsetzbar. Aber die deutschen Behörden bestanden darauf. Im Grunde ist dieser Vertrag das Papier nicht wert auf dem er geschrieben wurde, aber eben Vorschrift.


Rein Gefühlsmäßig und persönlich, schließe ich mich der Meinung von Halima an.

Was natürlich die hervorragende Arbeit von nagi nicht schmälern soll. Er weiß was ich von ihm halte. Very Happy Aus dieser Erarbeitung läßt sich ggf. was wirklich Gutes machen.

Denn, dass was ich bisher von Verträgen, die in Ägypten gemacht wurden weiß, ist einfach kaum vorstellbar.
Ob Geschäftsleute, ob Manager oder sonstwelche, ich hab mit einigen geredet, die tagtäglich mit Verträgen zu tun haben, sagten Einstimmig: Ein Vertrag ist letztendlich das, was man daraus macht, das Papier allein reicht nie und nimmer.

Man kann es auch ironisch ausdrücken: Zum Vertrag gehört ein Vertrag, der den Vertrag absichert. Und hinterher ist doch alles anders.
_________________
Ganz liebe GrĂĽĂźe

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!


Zuletzt bearbeitet von maherba am 29.09.2008, 15:33, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Halima




Anmeldedatum: 30.04.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: 29.09.2008, 14:03    Titel:

Ich möchte nicht grundsätzlich Eheverträge in Frage stellen. Sicherlich macht es Sinn verschiedene Sachen vertraglich zu regeln. Doch was nutzt er Einem, wenn man sich vielleicht jahrelang in schönster Sicherheit wiegt und sich dann herausstellt, dass der Vertrag im Konfliktfall nicht durchsetzbar ist, weil er konträr des einen oder anderen Gesetzes ist.

Ich finde es nur besonders schlimm, wenn ein Staat den Inhalt eines Ehevertrages vorschreibt, wohlwissend dass dieses gegen das Recht des anderen Landes verstößt.
Etwas anderes ist es wenn ich z.B. in Ă„gypten heirate, dann ist ein Vertrag Bestandteil der EheschlieĂźung, in Deutschland nicht, aber er ist vorgeschrieben fĂĽr Paare mit moslemischen Partnern.
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Andy




Anmeldedatum: 07.04.2008
Beiträge: 372

BeitragVerfasst am: 29.09.2008, 15:03    Titel:

..

Zuletzt bearbeitet von Andy am 18.06.2009, 22:23, insgesamt einmal bearbeitet
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nagi




Anmeldedatum: 29.06.2008
Beiträge: 1878

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 00:42    Titel:

Wir sollen erst mal konstruktive bleiben, auf eine Verbesserung der Beziehung hoffen und den Förenkrieg zu beenden versuchen.

Den Vertrag Punkt fĂĽr Punkt zu besprechen, was gesetzlich ist und was nicht, was der Sharia entspricht und was nicht

Ganz oben kann man deutlich lesen, der Vertrag wird vor einem Notar oder einem Anwalt besprochen und unterschrieben, ganz unten steht wieder mal von einem staatlich geprĂĽften Notar revidiert und beglaubigt. Alles Juristen. Diese Beamten beim "El-Shahr El-Aqari" lassen nichts ungesetzliches gehen. Niemals. Diese Leute sind sehr Wachsam.

Ich habe sicher das erwähnt, dass die Gesetze in Ägypten im Urlaub sind. Sie werden aber ganz sicher aktive, wenn man auf sein Recht besteht. In Ägypten werden auch Schadensersatz- und Schmerzensgelder ausgezahlt. Selbst das, und zwar nicht wenig.

Andere Vorschläge brauchen wir, wie wir diesen Krieg beenden können, und wie wir verliebte Frauen und Männer die Sicherheit geben können. Oder sollen wir das wertvollste in ihrem Lieben schlecht machen und die Angst schüren. Wäre ungerecht und verantwortungslos von uns allen.


GruĂź
Nagi
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Halima




Anmeldedatum: 30.04.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: 30.09.2008, 06:50    Titel:

@ Nagi
Ich gebe Dir vollkommen recht, dass es sicherlich Sinn macht, bei einer Eheschließung in Ägypten, verschiedene Dinge, wie z.B. die permanente Ausreisegenehmigung der Ehefrau und evtl. Kinder ausdrücklich zu regeln. Nur man muss sich damit auseinander setzen, was wirklich auch durchsetzbar ist und was nicht. Meine Informationen beziehen sich auf den Abschluß eines Vertrages in Deutschland bei einem deutschen Notar und das was die deutschen Behörden vorschreiben.

@ Andy,
Ich finde es schon gut und richtig in diesem Forum darüber zu informieren und zu diskutieren, denn es gibt hier doch genug "ägyptisch verbandelte" oder solche die es werden wollen. Und gerade zu diesem Thema gibt es kaum anderweitige Informationen. Als juristische Laien können wir natürlich keine Rechtsberatung machen, aber wir können andere für dieses Thema sensibilisieren und helfen, evtl.Fehler zu vermeiden, die einen teuer zu stehen kommen können.
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sami_99




Anmeldedatum: 05.06.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.06.2009, 17:06    Titel:

Hallo Nagi,

habe deinen Artikel ĂĽber den Ehevertrag gelesen.

Was wĂĽrde dieser kosten - in deutsch und arabisch.
Du schreibst auch dass noch Zusätze gemacht werden können..?

Bitte gib mir Info, da ich am 29.06. nach Ă„gpyten fliege um zu heiraten.

Vielen Dank und GruĂź

Andrea
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nagi




Anmeldedatum: 29.06.2008
Beiträge: 1878

BeitragVerfasst am: 05.06.2009, 22:00    Titel:

Hallo sami_99,
leider habe ich gerade keine Zeit.
Der Vertrag ist ja öffentlich, bitte drücke es aus, verarbeite es weiter, also alles was ihr beide vertraglich festhalten wolltet, und lasse es in Deutschland oder auch in Ägypten übersetzen. Wie gesagt, in Ägypten muß der Vertrag beim Notar eingetragen, in Deutschland beim Anwalt. Nicht vergessen.

Viel GlĂĽck
Nagi
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Sezara




Anmeldedatum: 01.10.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.10.2009, 17:14    Titel: Heirat in Deutschland - dann Umzug nach Ă„gypten - Ehevertrag

An nagi: wie beim Anwalt eintragen ? Ich will demnächst meinen ägyptischen Verlobten in Deutschland heiraten. Muss ich hier dann auch solch einen Ehevertrag vor einem deutschen Notar abschliessen ?

In 3 Jahren wollen wir dann nach Ă„gypten ziehen...

Danke fĂĽr Eure Hilfe :-= Very Happy
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