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Pacht auf Besitztum
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.2007, 23:16    Titel: Pacht auf Besitztum

@ alle

Es heißt, dass für Besitztum für Ausländer, eine Pacht von 99 Jahren gilt.
Kann mir jemand sagen, was genau das bedeutet?

LG
Auswanderin
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Aegypten Urlauber







Verfasst am:     Titel: Urlaubsangebote

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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 21.12.2007, 10:11    Titel:

10. Ein Besitztum für Ausländer beläuft sich derzeit auf eine Pacht über 99 Jahre. Ihr Makler wird Ihnen hierzu sicherlich eine englische Übersetzung dieses Gesetzes aushändigen können, dem ‚Prime Minister’s Decree No. 548 of the year 2005 concerning the Non-Egyptians Ownership and Usufruct of Residential Units in Certain Areas’. Mit ‚Certain Areas’ ist vorwiegend der Sinai gemeint.

Hallo Auswanderin,

ggf. hilft dir der o.angegebene Auszug, der von folgendem LINK stammt

hier noch was
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Ganz liebe Grüße

und denkt dran: Wenn ihr auf Reisen geht um etwas anderes zu sehen - dann beklagt euch nicht - wenn alles anders ist!
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.2007, 13:01    Titel:

Hallo maherba,

den von dir zitierten Text kenne ich. Aus diesem habe ich meine Info. Hilft mir aber nicht weiter.
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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.2007, 00:09    Titel: Re: Pacht auf Besitztum

Auswanderin hat Folgendes geschrieben:
@ alle

Es heißt, dass für Besitztum für Ausländer, eine Pacht von 99 Jahren gilt.
Kann mir jemand sagen, was genau das bedeutet?

LG
Auswanderin


wenn du dir eine Wohnung oder ein Haus kaufst, gehört dir dieses, ABER NICHT das Grundstück, das ist nur für 99 Jahre gepachtet. Grundstücke werden NUR an Ägypter verkauft.

ana
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.2007, 19:32    Titel:

Hallo ana,

danke für deine Antwort.
Zuweilen wird zusätzlich Land rund um die Villa zum Kauf angeboten. Das macht meiner Meinung nach keinen Sinn, denn trotzdem fällt es ja an wen auch immer zurück (natürlich nicht, wenn Ägypter kaufen). Auf Immobilienseiten wird hierzu nichts gesagt. Als Ausländer kann ich so einen Kauf doch nicht als Kapitalanlage sehen. Mal angenommen, ich bin der 3. Besitzer einer Immobilie und die Vorgänger haben schon 40 Jahre von den 99 Jahren verbraucht. Ein solches Haus mit Gewinn zu verkaufen sollte kaum möglich sein, denn das Nutzungsrecht wird doch immer kürzer.

LG
Auswanderin
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ana

Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.2007, 23:55    Titel:

Hallo Auswanderin,

ich werde mich mal erkundigen, wie es damit aussieht, wenn man z. B. das Haus/oder die Whg. verkaufen will, kann ja sein, dass man dann das Grundstück z.B. für die 40 Jahre neu kaufen muss, so dass es wieder 99 Jahre sind.
Komischer Vergleich, aber wenn ich ein Grab habe und es ist 25 Jahre gültig und nach 10 Jahren kommt wieder jemand rein, dann muss ich das Grab für 15 Jahre wieder dazu kaufen. Kann ja sein, dass es mit dem Haus in Ägypten ähnlich ist.

VG
ana
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.2007, 00:58    Titel:

Hallo ana,

der Vergleich ist ja zum Piepen, aber - ja, klar. Bin mal gespannt was du herausfindest. Schönen Dank erstmal.

LG
Auswanderin
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Biene




Anmeldedatum: 23.12.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.12.2007, 19:35    Titel:

Also über den Vergleich mußte ich auch erst mal herzhaft lachen! Bin aber auch mal ganz gespannt, wie die Antwort aussieht. Ist für uns "Nichtägypter" ja nicht so pralle, daß wir kein Grundstückseigentum erwerben können. Liebe Grüße von Biene.
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sheyla




Anmeldedatum: 22.05.2007
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 00:27    Titel:

Ich habe mir von der AHK (Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer) folgende Broschuere zugelegt - Immobilienerwerb durch Ausländer in Ägypten-.

In dieser Broschüre steht zu diesem Thema folgendes:

>>Nach der Verordnung des Premierministers Nr. 548/2005 vom 4.April 2005 sind Ausländer im Hinblick auf den Erwerb von Grundeigentum in bestimmten, vom Tourismusminister festgelegten Gebieten gleich wie Ägypter zu behandeln. Dies gilt etwa für bestimmte Tourismusobjekte in Hurghada und an anderen Orten am Roten Meer.

Nach derselben Verordnung dürfen Ausländer in Sharm El-Sheikh auf dem Sinai ein dauerhaftes Nutzungsrecht an Immobilien für 99 Jahre erwerben.

Es bleibt abzuwarten, wie die in Verornung Nr. 548/2005 verankerte Gleibehandlungsgesetz in der Praxis der Behörden und Gerichte ausgelegt wird. Nach dem Wortlaut der Verordnung dürften aber zumindest in den Tourismusobjekten am Roten Meer keine Beschränkungen für Ausländer mehr bestehen. <<

Ich denke, mit diesem Artikel dürften die meisten Fragen dazu beantwortet sein, wenn es die AHK nicht weiß, wer dann?

Schöne Feiertage Euch allen!!


Zuletzt bearbeitet von sheyla am 27.12.2007, 01:19, insgesamt einmal bearbeitet
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Biene




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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 10:16    Titel:

Hallo Sheyla, vielen Dank für Deine kompetente Antwort. Das ist ja positiv, daß man in Hurghada auch das Grundstück erwerben kann. Ich wünsche Dir auch ein wunderschönes besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes Neues Jahr. Liebe Grüße von Biene.
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 10:44    Titel:

Liebe Sheyla,

diese angaben stehen zum Teil in den beiden o.a. angegebenen Links.

Dies hat Auswanderin leider nicht geholfen.

Schau dir mal den zweiten an, da ist einiges ausführlicher beschrieben. Wink
_________________
Ganz liebe Grüße

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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 18:03    Titel:

Zitat sheyla:

"In dieser Broschüre steht zu diesem Thema folgendes:

Nach der Verordnung des Premierministers Nr. 548/2005 vom 4.April 2005 sind Ausländer im Hinblick auf den Erwerb von Grundeigentum in bestimmten, vom Tourismusminister festgelegten Gebieten gleich wie Ägypter zu behandeln. Dies gilt etwa für bestimmte Tourismusobjekte in Hurghada und an anderen Orten am Roten Meer.

Nach derselben Verordnung dürfen Ausländer in Sharm El-Sheikh auf dem Sinai ein dauerhaftes Nutzungsrecht an Immobilien für 99 Jahre erwerben.

Es bleibt abzuwarten, wie die in Verornung Nr. 548/2005 verankerte Gleibehandlungsgesetz in der Praxis der Behörden und Gerichte ausgelegt wird. Nach dem Wortlaut der Verordnung dürften aber zumindest in den Tourismusobjekten am Roten Meer keine Beschränkungen für Ausländer mehr bestehen."

Zitatende
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maherba hat uns diese Infos ja bereits per Link zugänglich gemacht. Meine Ausgangsfrage ist damit aber eben nicht zu beantworten.

Der Text erklärt ja ausdrücklich, das die 99 Jahre für sharm gelten, als auch für verschiedene Regionen am Roten Meer. Das Ministerpräsidentendekret räumt lediglich ein, dass "für eine Reihe von Gebieten" die Einschränkung der 99-Jahre-Regelung nicht gilt. Hier kann nicht die gesamte Region "Rotes Meer" gemeint sein, denn dann hätte nicht Hurghada besonders erwähnt werden müssen, welches ja nachweislich am Roten Meer liegt.
Es wäre also interessant, eine komplette Auflistung der "Reihe von Gebieten" zu erhalten.
Wenn gesetzlich klar definiert ist, welche Gebiete keiner Einschränkung unterliegen, braucht es auch keine diesbezgl. Gerichtsentscheidungen. Auch ein Richter kann sich über geltendes Recht nicht hinwegsetzen. Gerichte werden in dem Zusammenhang erst dann bemüht, wenn fälschlicherweise die 99 Jahre in`s Grundbuch eingetragen werden, wo es diese Beschränkung gar nicht gibt.

Aber wie gesagt, meine Ursprungsfrage bezieht sich auf das Händling der 99-Jahre-Regelung.

Wenn anas These sich bewahrheitet, stellt sich die Frage, nach welcher Berechnungsformel , sprich für wieviel Geld dazugekauft werden kann. Ist das Grundstück z.B. aufgrund exponierter Lage enorm im Wert gestiegen, ist der Zukauf evtl. gar nicht mehr finanzierbar. Dann erhebt sich die Frage, ob es eine Entschädigung für das Gebäude gibt. Hier wäre wieder die Berechnungsformel interessant. Wenn festgestellt wird, dass das Gebäude wegen seines Lebensalters nur "en Appel un en Ei" wert ist, na dann mal tschüß Ägypten. Nicht jeder ist in der Lage einfach mal eben so etwas Neues zu erwerben.

Das alles sind Fragen, deren Antworten irgendwo versteckt herumliegen. Allein die Tatsache, dass ein potenzieller Käufer so sehr danach suchen muß, ist interessant.
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maherba




Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 9063
Wohnort: mal hier - mal da

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 22:43    Titel:

Hut ab liebe Auswanderin, du hast sehr recht mit deinem letzten Satz.

Das alles sind Fragen, deren Antworten irgendwo versteckt herumliegen. Allein die Tatsache, dass ein potenzieller Käufer so sehr danach suchen muß, ist interessant.

Ich würde sehr ungern in dieser Frage- und antwortfalle stecken. Und wer sich ein wenig mit den Gegebenheiten vor Ort auskennt, der weiß, das ein rotes Tuch ggf. in ganz kurzer zeit blau ist. Wink

Ich würde mich freuen wenn wir hier was wirklich handfestest recherchieren könnten.
Und doch weiß ich von Freunden, dass es heute so aussehen kann und morgen anders. Es gibt Tricks, dass ein Ausländer auch Grund und Boden erwerben. Aber wie diese verschlungenen Wege sind, das wäre zu klären.
Der Weg führt häufig über gewisse Entscheinungsträgern.
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Ganz liebe Grüße

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sheyla




Anmeldedatum: 22.05.2007
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 27.12.2007, 00:22    Titel:

Hallo Auswanderin,

dann frage doch einfach einen seriösen Immobilienmakler, dieser kann Dir sicher diese schwierigen Fragen beantworten - schließlich ist dies sein Fachgebiet!
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Auswanderin

Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.2007, 01:21    Titel:

@sheyla

Falsch sheyla. Ein Makler agiert nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Auskünfte sind nicht verbindlich, da er nicht ein zur Auskunft autorisierter Behördenvertreter ist. Auch spricht er nicht im Auftrag eines Ministeriums. Eine Auskunft wird nicht durch ihren Wahrheitsgehalt verbindlich, sondern durch die Person, welche die Auskunft erteilt.
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Thema: Pacht auf Besitztum