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Zahira
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 31
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Huhu ihr lieben,
ich hab da mal eine FRage an euch vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Von meinem Mann die Nichte möchte und im Sommer so gerne besuchen kommen hier in Deutschland. So eigentlich soll das eine Überraschung werden. Mein Problem ich weiß gar nich wie ich das machen soll wegen Behörde usw ich hoffe ihr versteht mich
Ich muss doch dann eine Einladung hinschicken oder sowas oh man diehat mich voll überrumpelt....
Bitte könnt ihr mir helfen....
lg Madeleine |
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Aegypten Urlauber
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Michs7abibi
Anmeldedatum: 05.12.2010 Beiträge: 158 Wohnort: Cairo
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kritisch55
Anmeldedatum: 26.09.2010 Beiträge: 637
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Zahira, ihr lebt also in Deutschland und dein Mann ist Ägypter - richtig?
Ich erinnere vage ein Verfahren für Besuchsvisa, bei dem entweder der visumbeantragende Bewohner des Auslandsstaates oder der deutsche Gastgeber eine nicht ganz geringe (5000 Euro?) Summe als Bankbürgschaft bei der Botschaft bzw. beim AA hinterlegen muss. Bei rechtzeitiger, nachgewiesener Ausreise wird die Bürgschaft zurückgegeben, ansonsten wird das Geld kassiert und für behördliche Maßnahmen bis zur Abschiebung verwendet.
Ebenso muss der Gast bzw. der Gastgeber nachweisen, dass er für den gesamten Lebensunterhalt der Zeit in Deutschland aus vorhandenen Barmitteln aufkommen kann.
Du wirst um ein langes Telefonat oder einen Besuch beim AA nicht herumkommen, um Genaues zu erfahren. _________________ La Sirene Hotel in Nuweiba - vieles neu macht der April! Bald mit neuer Tauchbasisleitung. |
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Blueray
Anmeldedatum: 25.11.2007 Beiträge: 682 Wohnort: Cairo
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der einladende muß lediglich eine verzichtserklärung unterschreiben und haftet somit für alles was der besuch so anstellt, also ggf auch die suche nach ihm und die kosten die daraus entstehen. das wird einem aber auch auf der ALB ausführlich erklärt.
der der eingeladen wird muß nicht über eine bestimmte summe verfügen und es muß auch nichtts hinterlegt werden als kaution o.ä.
es werden lediglich die kontoauszüge der letzten monate gefordert. sicherlich muß die eingeladene person über barmittel verfügen aber über welche höhe steht nirgends geschrieben, es liegt alo im ermessen der person die diesen antrag bearbeitet.
allerdings muß auch gesagt werden das gerade bei jüngeren in der regel ( in de regel betone ich) das visum nicht erteilt wird, mit der begründung das eine rückreise angezweifelt wird.
geht zu deiner zuständigen ALB und frage da nach die werden dir kompetent auskunft erteilen. |
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Zahira
Anmeldedatum: 18.10.2008 Beiträge: 31
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oh man das hört sich alles so kompliziert an
hmm dann muss ich mich wohl mal richtig erkundigen
danke für eure antworten |
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